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Werden Sie Versichertenberater

Die Selbst­ver­wal­tung in der So­zi­al­ver­si­che­rung

Mit­spra­che­recht für Ver­si­cher­te und Ar­beit­ge­ber

In der Selbstverwaltung der Sozialversicherung gestalten Versicherte und Arbeitgeber die Verwaltung aktiv mit. Sie ist damit ein Grundstein der Demokratie.

Zur Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) gehören:

  • die Vertreterversammlung,
  • der Vorstand,
  • die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater,
  • die Regionalausschüsse und
  • die Widerspruchsausschüsse der Widerspruchsstelle.

Die Vertreterversammlung und der Vorstand haben sich im Rahmen der XII. Sozialversicherungswahlperiode am 22. September 2017 neu gebildet.

Die nächste Sozialversicherungswahl, bei der Versicherte und Arbeitgeber ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen, findet 2023 statt. Die Wahlen erfolgen nach dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) bzw. der Wahlordnung für die Sozialversicherungswahlen (SVWO) und finden alle sechs Jahre statt.

Bekanntmachung - Sitzung des Wahlausschusses am 28. September 2023

Bekanntmachung - IV/1. Sitzung der Vertreterversammlung am 28. September 2023

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zur Vertreterversammlung

Die Or­ga­ne und Auf­ga­ben der Selbst­ver­wal­tung

"Die Regierung"

Stellen für Verwaltungsvorverfahren

Beratung bei lokalen Angelegenheiten