Werden Sie Versichertenberater

Die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater

Eh­ren­amt­lich -​ für die Ver­si­cher­ten

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) erfüllt ihre umfangreichen Auskunfts- und Beratungspflichten nach dem Sozialgesetzbuch mithilfe ihrer zahlreichen Dienststellen. Bundesweit unterstützen rund 900 ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen und Versichertenberater die Dienststellen. So schaffen sie eine ortsnahe Verbindung zwischen der KBS und ihren Mitgliedern, den Versicherten und Leistungsberechtigten.

Das machen die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater im Rahmen einer Sprechstunde oder nach Terminvereinbarung:

  • kostenlos beraten,
  • Anträge aufnehmen und weiterleiten,
  • Auskünfte einholen.

Die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sind mit den gesetzlichen Regelungen vertraut. Durch Schulungen bilden sie sich ständig weiter. So werden sie ihren vielfältigen Aufgaben gerecht.

Die Vertreterversammlung wählt die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater nach den Vorschriften des Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).

Aktuelle Bekanntmachung

Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 28. September 2023 die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater folgender Vorschlagslisten gewählt:

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE)

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

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Ehrenamtliche Beratung mit Tradition - Direkt vor Ort

Versichertenberaterin und Versichertenberater der KBS: modernes Ehrenamt nah am Versicherten

Dieses Ehrenamt in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat eine jahrhundertelange Tradition. Dennoch ist es heute aktueller und wichtiger denn je. Die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater unterstützen die Versicherten in Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Kranken- und Pflegeversicherung der KNAPPSCHAFT. Und sie helfen ganz direkt - ob beim Ausfüllen von Formularen oder bei der Kommunikation mit dem Versicherungsträger.

Die Sozialversicherungsgesetze werden zunehmend komplexer. Da ist es gut, die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der KBS als Hilfe und einfühlsame Ansprechpartner vor Ort zu haben. Hinterbliebene und Versicherte können sich vertrauensvoll an sie wenden – und auf diesen persönlichen und unkomplizierten Kontakt in ihrer Nähe zählen.

Aufwandsentschädigung für die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater

Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Details finden Sie in der Entschädigungsregelung für Versichertenberaterinnen und Versichertenberater. 

Haben Sie noch Fragen zum Ehrenamt?

Weitere Informationen erteilen wir Ihnen gerne unter den folgenden Rufnummern im Referat Selbstverwaltung:

                        0234/304-81020

                        0234/304-81030

                        0234/304-81050

                        0234/304-81070

                        0234/304-81090

und                  0234/304-81110

sowie per E-Mail unter selbstverwaltung@kbs.de.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.