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06.06.2025 – Beitragserhöhung in der gesetzlichen Pflegeversicherung und Anpassung des Abschlagsausgleichs

Der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung wurde ab 01.01.2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben und beträgt für Versicherte mit Nachweis der Elterneigenschaft 3,6 %. Für Versicherte ohne Nachweis der Elterneigenschaft beträgt dieser ab 01.01.2025 4,2 % (Beitragszuschlag für Kinderlose = 0,6 %). 

Für die Zeit vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 wurde der bisherige Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt, sofern Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung von der jeweiligen Leistung der Seemannskasse einzubehalten waren. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1,2 Prozentpunkte zu wenig Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung einbehalten. Dies wird im Monat Juli 2025 nachgeholt.

Folglich wird im Monat Juli 2025 bei bestehender Beitragspflicht zur sozialen Pflegeversicherung einmalig ein Beitragssatz in Höhe von 4,8 % bei vorliegender Elterneigenschaft bzw. 5,4 % bei Kinderlosigkeit berücksichtigt.

Ab dem Monat August 2025 beträgt der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung dann wieder 3,6 % bzw. 4,2 %.

Des Weiteren werden die als Abschlagsausgleich gezahlten Überbrückungsgelder zum 01. Juli 2025 um 3,74 % erhöht. Diesbezüglich wurde der Versand entsprechender Anpassungsmitteilungen von uns veranlasst.