„Ausbildungsplätze sichern“ in der Corona-Pandemie
30. Mai 2021
Neue Förderungsmöglichkeiten ab 1. Mai 2021 bei Auftrags- und Verbundausbildung
Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern" unterstützt die Bundesregierung die Weiterführung von Ausbildungsverhältnissen in Zeiten der Corona-Pandemie. Wir stellen Ihnen die neuen Förderbedingungen ab 1. Mai 2021 vor.
- Die Größe der berechtigten Stammausbildungsbetriebe steigt auf 499 Mitarbeitende.
- Interims-Ausbildungsbetriebe werden jetzt unabhängig von ihrer Größe gefördert.
- Die Förderhöhe beträgt für jeden an der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung teilnehmenden Auszubildenden 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro.
- Senkung der Mindestdauer der geförderten Auftrags- und Verbundausbildung auf vier Wochen. Sie kann auf mehrere, nicht zusammenhängende Zeiträume aufgeteilt werden.
- Zuschuss zu den Kosten bis zu 500 Euro für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge für Azubis, die im Jahr 2021 ihre Abschlussprüfung ablegen werden.
Die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildungen kann bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bis zum 31. März 2022 beantragt werden. Die Anträge stehen zum Abruf bereit. Dort finden Sie auch allen wichtigen Informationen rund um das Bundesprogramm.