Sie be­zie­hen ei­ne Ren­te und ha­ben noch kei­ne Ener­gie­preis­pau­scha­le er­hal­ten?

Dann können Sie bei uns einen Antrag stellen. Den Antrag und mehr Informationen finden Sie hier.

Die Mel­dun­gen zur So­zi­al­ver­si­che­rung

Das soll­ten Ar­beit­ge­ber wis­sen

Auf den ersten Blick eine komplexe Aufgabe: Die Meldung zur Sozialversicherung. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die korrekte Weitergabe von wichtigen Informationen rund um das Meldeverfahren.

Es gibt verschiedene Abgabegründe für Meldungen zur Sozialversicherung, aber auch Fristen bis wann Jahres-, Monats- und Sofortmeldungen erfolgen müssen. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie alle Informationen strukturiert und umfassend erklärt. Links und Downloads helfen, schnell an die Fakten zu kommen.

Al­le In­for­ma­tio­nen auf ei­nen Klick

Meldung zur Sozialversicherung

Infos zu den Meldegruppen

Diese Schlüssel verwenden Sie

Schlüssel für das Meldeverfahren

Teil der Arbeitgebermeldung

Wenn der Arbeitnehmer mehrere Jobs hat

Zusatz für bestimmte Wirtschaftszweige

Die müssen Sie beachten

Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben

Besonderheiten für Seefahrtsbetriebe

Elek­tro­ni­sche Über­tra­gung der Da­ten

Eine Möglichkeit zur elektronischen Übertragung der Daten bietet die Software sv.net.

sv.net steht für "Sozialversicherung im Internet" und wird über die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) zur Verfügung gestellt. Sie unterstützt die Arbeitgeber, unter anderem Meldungen und Beitragsnachweise an die gesetzlichen Krankenkassen zu erstellen. Sämtliche Daten der gesetzlich Krankenversicherten werden von sv.net verschlüsselt – und zwar entsprechend der Anforderungen, die für den verschlüsselten Datenaustausch mit den Einzugsstellen gelten.

Die Software kann in der pc-basierten Lösung sv.net/comfort und in der browserbasierten Anwendung sv.net/standard genutzt werden.

Da­ten­über­mitt­lung mit sv.net