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Die Meldungen zur Sozialversicherung
Das sollten Arbeitgeber wissen
Auf den ersten Blick eine komplexe Aufgabe: Die Meldung zur Sozialversicherung. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die korrekte Weitergabe von wichtigen Informationen rund um das Meldeverfahren.
Es gibt verschiedene Abgabegründe für Meldungen zur Sozialversicherung, aber auch Fristen bis wann Jahres-, Monats- und Sofortmeldungen erfolgen müssen. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie alle Informationen strukturiert und umfassend erklärt. Links und Downloads helfen, schnell an die Fakten zu kommen.
Alle Informationen auf einen Klick
Meldung zur Sozialversicherung
Infos zu den Meldegruppen
Diese Schlüssel verwenden Sie
Schlüssel für das Meldeverfahren
Teil der Arbeitgebermeldung
Absicherung der Arbeitnehmer
Wenn der Arbeitnehmer mehrere Jobs hat
Zusatz für bestimmte Wirtschaftszweige
Die müssen Sie beachten
Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben
Besonderheiten für Seefahrtsbetriebe
Elektronische Übertragung der Daten
Eine Möglichkeit zur elektronischen Übertragung der Daten bietet die Software sv.net.
sv.net steht für "Sozialversicherung im Internet" und wird über die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) zur Verfügung gestellt. Sie unterstützt die Arbeitgeber, unter anderem Meldungen und Beitragsnachweise an die gesetzlichen Krankenkassen zu erstellen. Sämtliche Daten der gesetzlich Krankenversicherten werden von sv.net verschlüsselt – und zwar entsprechend der Anforderungen, die für den verschlüsselten Datenaustausch mit den Einzugsstellen gelten.
Die Software kann in der pc-basierten Lösung sv.net/comfort und in der browserbasierten Anwendung sv.net/standard genutzt werden.