Vergabe von Betriebsnummern

Für die Abwicklung des Meldeverfahrens und Beitragsverfahrens ist eine bestimmte Vorgehensweise zu beachten. Die Arbeitgeber sind unter anderem verpflichtet, den einzelnen Arbeitnehmer zu melden und die Höhe der geleisteten Abgaben nachzuweisen. Hierfür benötigen die Arbeitgeber eine achtstellige Betriebsnummer. Sie ist das eindeutige Ordnungsmerkmal für den Beschäftigungsbetrieb im Meldeverfahren zur Sozialversicherung.

Wenn noch keine Betriebsnummer vergeben wurde, muss diese in den meisten Fällen beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit elektronisch beantragt werden.

Änderungen in den Adressdaten (z. B. Firmierung, Betriebstätigkeit, Anschrift, usw.) sind durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen unverzüglich grundsätzlich dem Betriebsnummern-Service mitzuteilen.

Für weitergehende Informationen zu den Inhalten und den Regeln von Änderungsmeldungen ist auf der Internetseite des Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit ein Anwenderhandbuch veröffentlicht.

Fragen hierzu senden Sie bitte mit Angabe von Kontaktdaten und möglichen Zeiten zur telefonischen Kontaktaufnahme an: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de.

Ausnahmen

Le­dig­lich in drei Aus­nah­me­fäl­len ist ei­ne an­de­re Stel­le zu­stän­dig

Mit Hilfe der folgenden Fragen lässt sich klären, ob im Einzelfall ein anderer Ansprechpartner als der Betriebsnummern-Service zuständig ist:

  1. Sie sind Privathaushalt. Sie haben noch nie eine Betriebsnummer erhalten und beschäftigen Arbeitnehmer, die Tätigkeiten im Privathaushalt ausüben, ausschließlich im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung? Wenden Sie sich bitte an die Minijob-Zentrale.

    Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
    Minijob-Zentrale
    45115 Essen
    Tel.: 0355 2902 70799

    minijob-zentrale.de

  2. Sie sind ein knappschaftlicher Betrieb (Bergbau, Gewinnung von Mineralien, z. B. Kohle und ähnliches) oder beschäftigen Arbeitnehmer, die knappschaftliche Arbeiten auf Schachtanlagen verrichten oder zu Sanierungsarbeiten im Tagebau eingesetzt werden?

    Informationen zur Vergabe von knappschaftlichen Betriebsnummern finden sie hier.

  3. Sie sind ein Seefahrtsbetrieb, ein Küstenfischer oder ein Küstenschiffer?

    Detaillierte Infos zur Vergabe einer Betriebsnummer für Seefahrts- und Fischereibetriebe finden Sie hier.

Trifft auf Ihren Betrieb keine der genannten Ausnahmen zu, ist die Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service zu beantragen.