Reisekosten
Zu den Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten gehören Fahrtkosten, Kosten der Unterkunft, Mehraufwendungen für Verpflegung sowie Nebenkosten. Die Reisekosten, die der Arbeitgeber erstattet, sind grundsätzlich steuer- und beitragsfrei, soweit sie die steuerfreien Grenzen nicht übersteigen (§ 3 Nummer 13 und 16 EStG, § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SvEV). Reisekostenabrechnungen muss der Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen nehmen.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV