Mitglieder einer Genossenschaft

Mitglieder einer Genossenschaft üben nach dem Wesen der Genossenschaft keinen maßgeblichen Einfluss auf diese aus. Sie sind im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses bei der Genossenschaft sozialversicherungspflichtig.

Quelle: Experten-Lexikon der DRV