Mitglieder einer Genossenschaft
Mitglieder einer Genossenschaft üben nach dem Wesen der Genossenschaft keinen maßgeblichen Einfluss auf diese aus. Sie sind im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses bei der Genossenschaft sozialversicherungspflichtig.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV