Freie Mitarbeit/Honorarkraft

Die Bezeichnung Freie Mitarbeit oder Honorarkraft sagt grundsätzlich noch nichts über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aus und stellt allein kein Kriterium für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit dar. Die Beurteilung ist im Wege der Gesamtbetrachtung im Einzelfall vorzunehmen.

Quelle: Experten-Lexikon der DRV