Entgeltabrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum für die Entgeltabrechnung ist grundsätzlich der Kalendermonat.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV
Der Abrechnungszeitraum für die Entgeltabrechnung ist grundsätzlich der Kalendermonat.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV