Blockmodell
Das Blockmodell ist eine Begrifflichkeit im Rahmen der Regelungen zur Altersteilzeit. Dabei beträgt die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu drei Jahren oder bei Regelungen in einem Tarifvertrag, aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung oder in einer Regelung der Kirchen und der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu sechs Jahren die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Arbeitszeitregelungen sehen eine (normale) Arbeitsphase und eine Freistellungsphase vor. Der Arbeitnehmer ist während der gesamten Zeit sozialversicherungspflichtig.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV