Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (A1)
Durch die Bescheinigung A1 über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (Entsendebescheinigung) bestätigt der zuständige Sozialversicherungsträger, dass ein Arbeitnehmer für die Zeit seiner Beschäftigung im Ausland der Sozialversicherung seines Heimatstaats angehört. Die Anforderung einer A1-Bescheinigung und deren Übersendung erfolgt im Rahmen eines elektronischen Anforderungsverfahrens (Modul im Entgeltabrechnungsprogramm).
Quelle: Experten-Lexikon der DRV