Ener­gie­preis­pau­scha­le bis En­de Ju­ni 2023 be­an­tra­gen

Mehr als 41.000 Personen, die eine Rente beziehen, haben einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) gestellt.

Bochum, 06. Juni 2023

Über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland haben Ende 2022 oder Anfang 2023 automatisch eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro ausgezahlt bekommen. Um Rentnerinnen und Rentner zu entlasten, hatte die Bundesregierung angesichts der anhaltenden Preissteigerungen im Energiebereich die EPP beschlossen. Erfolgte die Überweisung nicht automatisch, können Rentnerinnen und Rentner noch bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung der EPP bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) stellen. Bis Anfang Juni 2023 haben mehr als 41.000 Personen diesen Antrag per Post an die KBS geschickt.

Die KBS bittet, zunächst sorgfältig die eigenen Kontobewegungen im Dezember 2022 und Januar 2023 zu überprüfen. Denn nicht selten gingen die Rentnerinnen und Rentner davon aus, dass die EPP gemeinsam mit der Rente überwiesen wurde. Allerdings war es eine Einzelüberweisung mit dem Verwendungszweck „Energiepreispauschale“ zu einem unabhängigen Zeitpunkt.

Der Antrag auf Nachzahlung ist im Internet unter kbs.de/EPP verfügbar und per Post an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Energiepreispauschale, 44781 Bochum, zu senden. Dies gilt unabhängig davon, über welche Rentenzahlstelle die regelmäßige Rentenzahlung erfolgt.

Alle Personen, die innerhalb der Frist einen Antrag stellen, erhalten ab sofort eine Eingangsbestätigung. Zudem versendet die KBS in diesen Tagen über 21.000 Briefe an Antragstellende, deren Anträge vorliegen, aber noch nicht final bearbeitet wurden. Von den seit dem 9. Januar 2023 eingegangenen Anträgen hat die KBS bereits über 43 Prozent abschließend bearbeitet.

Infos zur EPP sind auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu finden: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html