26.000 An­trä­ge auf Nach­zah­lung der Ener­gie­preis­pau­scha­le ein­ge­gan­gen

Bis Ende Juni 2023 können anspruchsberechtigte Rentenbeziehende, die keine Energiepreispauschale erhielten, Antrag auf Nachzahlung stellen.

Bochum, 23.03.2023

Seit Anfang Januar 2023 sind bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) knapp 26.000 Anträge (Stichtag: 22.03.2023) auf nachträgliche Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) eingegangen. Seit Mitte Januar überweist die KBS täglich nachträgliche Zahlungen der EPP. Knapp 3.900 Antragstellende haben bereits ihr Geld erhalten und in etwa 3.500 Fällen wurde der Antrag abgelehnt.

Die KBS hat in schnellstmöglicher Zeit Kapazitäten im Hause aufgebaut, um diese zusätzliche Aufgabe mit einem Team von aktuell bis zu 30 Beschäftigten zu erledigen. Diese Kapazitäten sind aber begrenzt. Seit dem 9. Januar 2023 steht ein Antrag auf Nachzahlung der EPP zur Verfügung, der per Post an die KBS zu schicken ist. Seit dem 13. Januar stehen die Daten aller 16 Rententräger zur Verfügung, welche Rentnerinnen und Rentner bereits die EPP erhalten haben.

Die Bearbeitungszeit von Anträgen auf nachträgliche Zahlung der EPP hängt von einer Reihe von Faktoren ab – zum Beispiel vom Datum des Antragseingangs oder einer ausreichenden Datenlage zur Entscheidung. Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer ist derzeit nicht möglich.

Prüfung und Bearbeitung können im Einzelfall einige Wochen dauern, da die personellen Kapazitäten begrenzt sind. Aus diesem Grund bittet die KBS alle Personen, die einen Antrag gestellt haben, derzeit um Geduld. In wenigen Wochen eingehende Anträge können voraussichtlich am selben Tag bearbeitet werden.

Bis Ende Juni 2023 können Rentenbeziehende Anträge auf Nachzahlung einreichen. Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen bittet die KBS darum, zunächst sorgfältig die eigenen Kontobewegungen im Dezember 2022 und Januar 2023 zu überprüfen, bevor ein Antrag auf Nachzahlung gestellt wird. Nicht selten gingen die Rentnerinnen und Rentner davon aus, dass die EPP gemeinsam mit der Rente überwiesen wurde. Es war aber eine Einzelüberweisung mit dem Verwendungszweck „Energiepreispauschale“ zu einem unabhängigen Zeitpunkt.

Der Antrag auf Nachzahlung ist im Internet unter kbs.de/EPP verfügbar.

Infos zur EPP finden Sie beim BMAS hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html