So­li­de Fi­nan­zie­rungs­grund­la­ge muss her­ge­stellt wer­den

Bochum, 21.06.2022

Die KNAPPSCHAFT sieht das Gesamtsystem der gesetzlichen Krankenversicherung vor großen finanziellen Herausforderungen

Die Vertreterversammlung, das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS), hat sich in ihrer Sitzung am 21. Juni 2022 in Bochum sowohl mit dem Rechnungsabschluss für das Jahr 2021, der aktuellen Lage als auch mit der Finanzperspektive für das Jahr 2023 befasst.

Die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT finanzierte im Jahr 2021 mit rund 10,4 Milliarden Euro Gesundheitsversorgung für ihre Versicherten. Obwohl der Gesetzgeber der KNAPPSCHAFT auferlegt hatte, 187 Millionen Euro an den Gesundheitsfonds abzugeben, konnte sie diese Sonderabgabe teilweise kompensieren. Der Verlust konnte auf 109 Millionen Euro begrenzt werden.

Die KNAPPSCHAFT sieht das Gesamtsystem der gesetzlichen Krankenversicherung vor großen finanziellen Herausforderungen. Dazu erklärte Robert Prill, stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung und Versichertenvertreter: „Konjunkturrisiken, Corona-bedingte Zusatzausgaben, medizinisch-technischer Fortschritt mit notwendigen Mehrkosten, Leistungsgesetze der Vorgängerregierung mit Ausgabensteigerungen und eine zunehmende Alterung der Gesellschaft bedürfen einer soliden Finanzierungsgrundlage. Diese kann und darf nicht allein von Versicherten und Arbeitgebern getragen werden. Der Gesetzgeber muss die Finanzierung des Systems als staatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgaben begreifen.“

Leistungen der Alterssicherung finanzierte die DRV KBS im Jahr 2021 insgesamt in einer Größenordnung von 27,8 Milliarden Euro aus.

Die Vertreterversammlung hat den Referentenentwurf des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes beraten, der sich im Gesetzgebungsverfahren befindet. Darin finden sich die Regelungen für die Rentenanpassung zum 1. Juli 2022, die eine Rentensteigerung in Höhe von 5,35 Prozent in den alten Bundesländern und in Höhe von 6,12 Prozent in den neuen Bundesländern vorsehen. Darüber hinaus vollzieht der Gesetzentwurf nunmehr Leistungsverbesserungen für laufende Erwerbsminderungsrenten nach, die bereits seit einigen Jahren für Neuanträge gelten.

Erfreut zeigten sich die ehrenamtlichen Arbeitgeber- und Versichertenvertreter darüber, dass die Rentenversicherung der KBS im gemeinsamen Benchmarking der Deutschen Rentenversicherung bei den Ergebnissen über alle maßgebenden Vergleichskennzahlen hinweg für das Jahr 2021 den Spitzenplatz unter allen 16 deutschen Rentenversicherungsträgern einnimmt. Insbesondere in den Rubriken "Kundenorientierung" sowie "Qualität und Prozessbearbeitung" findet sich die KBS im Spitzenbereich des Rankings.

Die stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Doris Barnett referierte in der Sitzung der Vertreterversammlung zum Thema „Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ und ging dabei unter anderem auf die Einführung einer Geschlechterquote für die Besetzung der Vorschlagslisten ein. So ist gesetzlich festgelegt, dass die Vorschlagslisten zu den Sozialversicherungswahlen mit mindestens 40 Prozent weiblichen Bewerberinnen und 40 Prozent männlichen Bewerbern aufgestellt werden sollen.

Kontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14-28 44789 Bochum

Tel. 0234 304-85200
Fax 0234 304-82060
Mobil 0160 2904853
christiane.krueger@kbs.de
www.kbs.de