Neu - Erstattungsanträge jetzt rund um die Uhr online möglich

Arbeitgeber, die einen Minijobber oder eine Minijobberin im Privathaushalt beschäftigen, können ihre Erstattungsanträge bei Krankheit und Mutterschaft ab sofort jederzeit einfach und bequem online einreichen.
Voraussetzung ist, dass die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist und ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Die Erstattung wird direkt auf das Konto überwiesen, das im SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt ist.
Mit dem neuen Online-Angebot wird die Antragstellung noch schneller, komfortabler und digital – ganz ohne Papierkram.
Hier geht’s zum Online-Antrag.