Die Unbedenklichkeitsbescheinigung in neuer Form
Damit ein Arbeitgeber nachweisen kann, dass er seinen Beitragszahlungspflichten in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist, benötigt er regelmäßig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle. Die Bescheinigung und die Ausstellungskriterien wurden nun bei den Einzugsstellen vereinheitlicht.
Weiterlesen >>