Anlage 2 (zu § 42 der Satzung) | Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Besonderen Ausschüsse, der Regionalausschüsse und des Beirats für die Angelegenheiten der Seemannskasse - gültig ab 1. April 2023 -

Anlage 2 (zu § 42 der Satzung) | Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Besonderen Ausschüsse, der Regionalausschüsse und des Beirats für die Angelegenheiten der Seemannskasse - gültig ab 1. April 2023 -

Datum 27.07.2023

Anlage 2 (zu § 42 der Satzung) | Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Besonderen Ausschüsse, der Regionalausschüsse und des Beirats für die Angelegenheiten der Seemannskasse - gültig ab 1. April 2023 -