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Mil­lio­nen­för­de­rung für die Selbst­hil­fe

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen und Thüringen stellen zur Pauschalförderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im laufenden Jahr rund 5,5 Millionen Euro in den Bundesländern zur Verfügung. In Hessen haben 650 Gruppen Anträge gestellt. Vom Geld profitierten zuletzt ferner 41 Landesverbände und 22 Selbsthilfekontaktstellen. In Thüringen stehen für 2021 mehr als 1,72 Millionen Euro bereit. Im Jahr zuvor ging das Geld an 559 Selbsthilfegruppen, 38 Selbsthilfelandesverbände und 21 Kontaktstellen. In der Pauschalförderung erhalten Selbsthilfegruppen sowie -organisationen Zuschüsse für ihre Informations- und Beratungstätigkeit. Darunter fallen beispielsweise regelmäßige Kosten für Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung und Verbandszeitungen.

Selbsthilfegruppen helfen Menschen, sich mit ihrer Krankheit auseinanderzusetzen und zu lernen, mit dieser umzugehen. Menschen mit psychischen Problemen, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung bekommen auf Augenhöhe Rat und Hilfestellung. Das Ziel der Selbsthilfe ist die Verbesserung der Lebensqualität jedes Einzelnen und die Überwindung der mit vielen chronischen Krankheiten und Behinderungen einhergehenden Isolation und gesellschaftlichen Ausgrenzung. Daher fördern die gesetzlichen Krankenkassen die wichtige Arbeit dieser Einrichtungen.

Seit Januar 2021 gilt in Hessen und Thüringen der überarbeitete Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes in der Fassung vom 27. August 2020. Ein Begleitheft mit Hinweisen auf die wichtigsten Neuerungen und Formulare für die Gemeinschaftsförderung 2021 finden Sie unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de. Anträge für die kassenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen können nach verlängerter Anmeldefrist in diesem Jahr bis zum 31. August an folgende Adresse geschickt werden: GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen, Postfach 1533, 61285 Bad Homburg

Antrage für die Projektförderung können ganzjährig gestellt werden. In Hessen stehen bei der KNAPPSCHAFT dafür 15000 Euro zur Verfügung. In Thüringen sind es 2021 rund 16500 Euro. Formulare sind online unter www.hessen.knappschaft.de sowie unter www.thueringen.knappschaft.de verfügbar oder bei der KNAPPSCHAFT (Antonella Aiese-Prestino) Tel. 069 7430 1905; antonella.aiese-prestino@kbs.de erhältlich.

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