Sie be­zie­hen ei­ne Ren­te und ha­ben noch kei­ne Ener­gie­preis­pau­scha­le er­hal­ten?

Dann können Sie bei uns einen Antrag stellen. Den Antrag und mehr Informationen finden Sie hier.

Kran­ken­trans­port mit der KNAPP­SCHAFT: Das sind Kran­ken­trans­port­leis­tun­gen

Krankentransportleistungen sind Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Taxen oder Mietwagen sowie Krankentransportwagen oder Rettungsfahrzeugen im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die Beförderung von Rollstuhlfahrern oder im Tragestuhl ohne medizinisch-fachliche Betreuung durch das Fahrzeugpersonal in entsprechend ausgerüsteten Mietwagen sind Krankentransportleistungen.

Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach § 60 SGB V sowie den Krankentransport-Richtlinien. Die Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Sie möchten selbst Krankentransporte anbieten?

Grundlage für die Ausführung und Abrechnung von Krankentransportleistungen ist der Abschluss eines Vertrages
(§ 133 Absätze 1 und 3 SGB V).

Nachfolgend können Sie lesen, welche Unterlagen und Nachweise Sie dazu benötigen.

Ein Mann schiebt einen anderen Mann, der im Rollstuhl sitzt, in einen Krankentransportwagen.

Kran­ken­trans­port-Ver­trä­ge für NRW

Ta­xi und Miet­wa­gen

Für die Durchführung und Abrechnung von Krankentransportleistungen mit Taxen und Mietwagen gibt es für jeden Landesteil Rahmenverträge. Diese können Sie bei dem Verband, dem Sie angehören, einsehen und sich diesen anschließen. Dazu drucken Sie die jeweilige Anerkenntniserklärung aus und senden sie uns unterschrieben zurück.

Falls Sie die Erklärung als Genossenschaft oder Verband für mehrere einzeln abrechnende Unternehmen abgeben, senden Sie uns bitte gleichzeitig eine Liste der Unternehmen mit deren Institutionskennzeichen.

Sie gehören keinem Verband an? Dann können Sie sich auch an die jeweilige Vertragsdienststelle wenden.

Hier finden Sie den Vertrag und die Anerkenntniserklärung.

Miet­wa­gen mit be­hin­der­ten­ge­rech­ter Aus­stat­tung

Für die Beförderung von Rollstuhlfahrern oder Personen im Tragestuhl ohne medizinisch-fachliche Betreuung durch das Fahrzeugpersonal in entsprechend ausgerüsteten Mietwagen gibt es einen Mustervertrag.

Wenn Sie für den Krankentransport mit der KNAPPSCHAFT einen Vertrag schließen wollen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

  • Art des Transportes (im Rollstuhl und/oder im Tragestuhl)
  • Kopie der Genehmigungsurkunde nach PBefG
  • Kopie des Fahrzeugscheins
  • Institutionskennzeichen.

Daraufhin erhalten Sie von uns umgehend ein Angebot.

Kran­ken­trans­port­wa­gen

Für den Krankentransport in Krankentransportwagen besteht ein Mustervertrag.

Wenn Sie einen Vertrag zum Krankentransport mit der KNAPPSCHAFT schließen wollen, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen zuzusenden:

  • Kopie der Genehmigungsurkunde nach RettGNRW
  • Institutionskennzeichen.

Wir senden Ihnen dann umgehend ein Angebot zu.

Kon­takt­adres­sen

KNAPPSCHAFT
Team Heilmittel, Fahrkosten
44781 Bochum
Tel.: 0234 304-0
Telefax.: 0234 9783880012
E-Mail: fahrkosten@knappschaft.de

Abrechnungsstellen 

Sofern Ihr Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen liegt, senden Sie Ihre Abrechnungsunterlagen bitte an die

Geschäftsstelle Weilburg
KV-Abrechnung
35779 Weilburg

Zuständig für alle anderen Bundesländer ist die

Knappschaft
Regionaldirektion Saarbrücken
KV-Abrechnung
66104 Saarbrücken