Krankentransport mit der KNAPPSCHAFT: Das sind Krankentransportleistungen

Krankentransportleistungen sind Fahrten, die ein Leistungserbringer mit Taxen oder Mietwagen sowie Krankentransportwagen oder Rettungsfahrzeugen im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung durchführt. Auch die Beförderung von Personen im Rollstuhl oder im Tragestuhl ohne medizinisch-fachliche Betreuung durch das Fahrzeugpersonal in entsprechend ausgerüsteten Mietwagen sind Krankentransportleistungen.

Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach § 60 SGB V sowie den Krankentransport-Richtlinien. Die Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Sie möchten selbst Krankentransporte anbieten?

Grundlage für die Ausführung und Abrechnung von Krankentransportleistungen ist der Abschluss eines Vertrages
(§ 133 Absätze 1 und 3 SGB V).

Nachfolgend können Sie lesen, welche Unterlagen und Nachweise Sie dazu benötigen.

Ver­trä­ge für den Bereich NRW

Sitzend Krankenfahrten im Taxi und Mietwagen

Für die Durchführung und Abrechnung von Krankentransportleistungen mit Taxen und Mietwagen gibt es für Nordrhein und Westfalen-Lippe Rahmenverträge.

Sie sind Verbandsmitglied?

Wenden Sie sich bitte an Ihren Verband. Dieser regelt alles Weitere für Sie.

Sie gehören keinem Verband an?

Als Leistungserbringer aus NRW können Sie dem Rahmenvertrag auch so beitreten.

Hier finden Sie den Vertrag und die Anerkenntniserklärung.

Diese senden Sie zusammen mit Ihrer Genehmigungsurkunde nach §§ 47/49 PBefG an fahrkosten@knappschaft.de.

Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung für Rollstuhltransporte

Für die Beförderung von Personen im Rollstuhl haben die Krankenkassen für Westfalen-Lippe (mit Ausnahme des vdek) und der Taxiverband Nordrhein-Westfalen e. V. einen gemeinsamen Rahmenvertrag geschlossen. Dieser Vertrag gilt ab dem 1. Juni 2023.

Sie sind Mitglied im Taxiverband NRW?

Wenden Sie sich bitte an Ihren Verband. Dieser regelt alles Weitere für Sie.

Sie gehören dem Taxiverband NRW nicht an und haben Interesse am Abschluss dieses Vertrages?

Wenn Sie ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug besitzen und Ihr Betriebssitz in Westfalen-Lippe ist, können Sie dem Vertrag durch Anerkenntniserklärung beitreten.
Ihre Anerkenntniserklärung (incl. der erforderlichen Nachweise, vgl. § 2 des Vertrages) ist an nur eine Krankenkasse zu richten. Die zuständige Krankenkasse informiert alle beteiligten Krankenkassen nach Prüfung Ihrer Beitrittserklärung.
Sind Sie bisher kein Vertragspartner der Krankenkassen in Westfalen-Lippe, ist die AOK NordWest (fahrkosten@nw.aok.de) für Sie der zuständige Ansprechpartner. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse, bei der zuerst ein neuer Vertrag zu schließen ist (also der Vertrag mit der kürzesten Laufzeit besteht.)

Hier finden Sie den Vertrag, Preisvereinbarung BTW ab 01.10.2023 und die Anerkenntniserklärung.

Befindet sich Ihr Betriebssitz im Bereich Nordrhein, wenden Sie sich bitte an die AOK Rheinland/Hamburg.

Krankentransportwagen

Für die Durchführung von Beförderungen im Krankentransportwagen besteht ein Mustervertrag.

Wenn Sie einen Vertrag zum Krankentransport mit medizinisch-fachlicher Betreuung mit der KNAPPSCHAFT schließen wollen, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen zuzusenden:

  • Kopie der Genehmigungsurkunde nach RettG NRW
  • Institutionskennzeichen.

Wir senden Ihnen dann umgehend ein Angebot zu.

Kontaktadressen

KNAPPSCHAFT
Team Heilmittel, Fahrkosten
44781 Bochum
Tel.: 0234 304-0
Telefax.: 0234 9783880012
E-Mail: fahrkosten@knappschaft.de

Eine Auflistung unserer Vertragsdienststellen für Leistungserbringer mit Betriebssitz außerhalb von Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Abrechnungsstellen 

Senden Sie Ihre Abrechnungsunterlagen bitte an die

KNAPPSCHAFT
Regionaldirektion Saarbrücken
KV-Abrechnung
66104 Saarbrücken

Ausnahme: Ihr Betriebssitz liegt in NRW und Sie rechnen nach einem Vertrag mit dem Abrechnungscode 41 bis 45 ab. Dann senden Sie Ihre Abrechnungsunterlagen bitte an die

KNAPPSCHAFT
Geschäftsstelle Weilburg
KV-Abrechnung
35779 Weilburg

Weitere Informationen zum elektronischen Datenaustauschverfahren in der Abrechnung finden Sie hier.