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DAVASO | Aufgaben |
Welche Aufgaben übernimmt DAVASO GmbH konkret? |
Ab dem 01.07.2025 ist die DAVASO für die Abrechnung nach § 302 SGB V für den Leistungsbereich · Krankentransportleistungen zuständig. Dazu gehört die
· Annahme der elektronischen Abrechnungsdaten · Annahme der Papierbelege und ggf. Papierrechnungen · Rechnungsbearbeitung und · Support/Kommunikation mit Leistungserbringern
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Zuständigkeit |
Wie lange ist die KNAPPSCHAFT/das SCKV für Anfragen zu elektronischen Abrechnungen aus |
Das ServiceCenter der KNAPPSCHAFT ist für Datenlieferungen, die die KNAPPSCHAFT bis zum 30.06.2025 erreicht haben, zuständig.
Für Datenlieferungen, die ab dem 01.07.2025 erstellt wurden, ist die DAVASO GmbH zuständig. Einsprüche, Nachberechnungen und Gutschriften
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Zuständigkeit |
Ein Leistungserbringer hat am 23.06.2025 eine elektronische Abrechnung via BMS an Er meldet sich nun am 03.07.2025 beim SCKV und fragt, wohin er nun die Korrektur schicken soll. |
Die KNAPPSCHAFT (das SCKV) bleibt bis zum 30.06.2025 für die Beantwortung von Fragen zu Sachverhalten/Datenlieferungen/Fehleranschreiben der KNAPPSCHAFT, |
Zuständigkeit |
Ein Leistungserbringer hat am 03.07.2025 eine elektronische Abrechnung an DAVASO übermittelt. |
Da die DAVASO ab 01.07.2025 zuständig ist, soll die/der Anrufende an die Servicehotline von DAVASO verwiesen werden.->Siehe Kontaktdaten DAVASO |
Datenlieferung/ |
Ich habe nach dem 01.07.2025 noch eine Datei zur BMS geschickt. Was kann ich tun? |
Möglichkeit 1: Datei zu BMS, Papier zur KNAPPSCHAFT Sofern noch nicht erhalten, werden Sie von der KNAPPSCHAFT Nachricht bekommen, dass die Daten und das Papier falsch adressiert wurden. Die KNAPPSCHAFT wird die Papierbelege an den Absender der Daten zurückschicken. Warten Sie daher den Eingang des Papiers ab. Ihre elektronischen Daten werden nicht weitergegeben oder weiterverarbeitet. Aus technischen Gründen kann die elektronische Datei nicht zurückgeschickt werden. Erzeugen Sie daher nach Eingang des Papiers eine neue elektronische Abrechnung und übermitteln Daten und Papier zu DAVASO.
GANZ WICHTIG Prüfen Sie, ggfs. zusammen mit Ihrem Softwareanbieter, ob die aktuellste Kostenträgerdatei der KNAPPSCHAFT genutzt wird!
Möglichkeit 2: Datei ->BMS, Papier -> DAVASO Sofern noch nicht erhalten, werden Sie von der KNAPPSCHAFT Nachricht bekommen, dass die Daten falsch adressiert wurden. Ihre elektronischen Daten werden nicht weitergegeben oder weiterverarbeitet. Aus technischen Gründen kann die elektronische Datei nicht zurückgeschickt werden. Erzeugen Sie daher eine neue elektronische Abrechnung und übermitteln Daten zu DAVASO.
GANZ WICHTIG Prüfen Sie, ggfs. zusammen mit Ihrem Softwareanbieter, ob die aktuellste Kostenträgerdatei der KNAPPSCHAFT genutzt wird!
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Datenlieferung |
Was passiert mit elektronischen Datenlieferungen aus dem Bereich KRANKENTRANSPORTLEISTUNGEN, |
Die BITMARCK wird im Rahmen einer Übergangszeit (die noch nicht benannt werden kann) die eingehenden Datenlieferungen Die KNAPPSCHAFT wird solche Datenlieferungen erkennen und nicht weiterverarbeiten bzw. weiterleiten. Die Absender der Daten werden via · E-Mail (wenn E-Mail-Adresse bekannt) oder · schriftlicher Post (wenn E-Mail-Adresse unbekannt) über die Abweisung und die weiteren Schritte informiert. |
Rechnungs- |
Was passiert mit den rechnungsbegründenden Unterlagen aus dem |
Die rechnungsbegründenden Unterlagen werden, analog der elektronischen Datenlieferungen, mit entsprechenden Informationen über |
Rechnungs- |
Wohin gehen die rechnungsbegründenden Unterlagen („Papier“) ab dem 01.07.2025? |
Postanschrift bei Versand über die Deutsche Post Knappschaft Bahn See c/o DAVASO GmbH 04310 Leipzig |
Postanschrift bei Paketpost & private Postdienstleister Knappschaft Bahn See c/o DAVASO GmbH Gärtnerweg 12 04425 Taucha | ||
Kostenträgerdatei |
Wann wurde die aktualisierte Kostenträgerdatei auf der Seite des GKV-SV veröffentlicht? |
Die aktuelle Kostenträgerdatei wurde am 6. Juni 2025 veröffentlicht.
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Kostenträgerdatei |
Was ist die Kostenträgerdatei? |
Die Kostenträgerdatei kann als ein elektronisches Adress- und Zuordnungsverzeichnis (Analog der PLZ und der Anschrift im Briefverkehr) der So wird sichergestellt, dass die elektronischen Abrechnungsdaten die zuständige Krankenkasse erreichen. |
Kostenträgerdatei |
Warum ist die Kostenträgerdatei für den elektronischen Datenaustausch so wichtig? |
Durch die Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen ergeben sich im laufenden Betrieb immer Veränderungen in den Zuständigkeiten und/oder bei Anschriften. Die Krankenkassen aktualisieren dann entsprechend die Kostenträgerdateien und veröffentlichen diese.
Gemäß den Regelungen ist die Kostenträgerdatei die einzige zulässige Quelle für die abrechnungsrelevante Übermittlung von elektronischen
Falsch „adressierte“ elektronische Abrechnungsdaten werden abgewiesen und nicht weiterverarbeitet. |
Kostenträgerdatei |
Wo finde ich die aktuelle Kostenträgerdatei? |
Die aktuelle Kostenträgerdatei der KNAPPSCHAFT finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.
Dies übernimmt i.d.R. für Sie Ihr Softwareanbieter, Ihre IT- oder Systembetreuung. Bitte wenden Sie sich an diese. |
Kostenträgerdatei |
Wie wird die aktuelle Kostenträgerdatei installiert? |
Dies übernimmt i.d.R. für Sie Ihr Softwareanbieter, Ihre IT- oder Systembetreuung. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an diese.
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Zulassung Erprobungsverfahren |
Muss ich erneut das Erprobungsverfahren (Testverfahren) durchlaufen? |
Nein! Durch den Übergang der elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V auf den neuen Dienstleister ist kein neues Erprobungsverfahren (Testverfahren) notwendig. Sollten Sie bisher Testdaten übermittelt haben, so können Sie nun – aus Vereinfachungsgründen – ab sofort Echtdaten übermitteln.
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Zulassung |
Erhalte ich eine neue Zulassung zum Echtverfahren? |
Nein! Durch den Übergang der elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V auf den neuen Dienstleister erhalten Sie keine neue Zulassung zum Echtverfahren. Der bei der KNAPPSCHAFT vorliegende Status geht auf den Dienstleister über.
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Zulassung Testdaten |
Muss ich Testdateien schicken? |
Nein! Durch den Übergang der elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V auf den neuen Dienstleister müssen keine Testdaten übermittelt werden. Sollten Sie bisher Testdaten übermittelt haben, so können Sie nun – aus Vereinfachungsgründen – ab sofort Echtdaten übermitteln.
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Information |
Wo finde ich weitere Infos? |
Besuchen Sie dazu die Internetpräsenz der KNAPPSCHAFT. Dort haben wir zu vielfältigen Themen rund um den Selbstverständlich finden sie dort auch Informationen zum Umstieg auf unseren Dienstleister DAVASO. |