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DAVASO | Aufgaben

Welche Aufgaben übernimmt DAVASO GmbH konkret?

Ab dem 01.07.2025 ist die DAVASO für die Abrechnung nach § 302 SGB V für den Leistungsbereich

·         Krankentransportleistungen

zuständig. Dazu gehört die

                                                                                                                                    

·         Annahme der elektronischen Abrechnungsdaten

·         Annahme der Papierbelege und ggf. Papierrechnungen

·         Rechnungsbearbeitung und

·         Support/Kommunikation mit Leistungserbringern

 

Zuständigkeit

Wie lange ist die KNAPPSCHAFT/das SCKV für Anfragen zu elektronischen Abrechnungen aus
den Leistungsbereichen Krankentransportleistungen zuständig?

Das ServiceCenter der KNAPPSCHAFT ist für Datenlieferungen, die die KNAPPSCHAFT bis zum 30.06.2025 erreicht haben, zuständig.

 

Für Datenlieferungen, die ab dem 01.07.2025 erstellt wurden, ist die DAVASO GmbH zuständig. Einsprüche, Nachberechnungen und Gutschriften
zu Rechnungen, die bis zum 30.06.2025 an die KNAPPSCHAFT gesendet wurden übermitteln Sie bitte ebenfalls an die KNAPPSCHAFT.

 

 

Zuständigkeit

Ein Leistungserbringer hat am 23.06.2025 eine elektronische Abrechnung via BMS an
die KNAPPSCHAFT übermittelt.
Am 27.06.2025 erreicht ihn ein Fehleranschreiben mit der Bitte um Korrektur der Datenlieferung.
Der Leistungserbringer hat erfahren, dass
ab 01.07.2025 DAVASO zuständig ist.

Er meldet sich nun am 03.07.2025 beim SCKV und fragt, wohin er nun die Korrektur schicken soll.

Die KNAPPSCHAFT (das SCKV) bleibt bis zum 30.06.2025 für die Beantwortung von Fragen zu Sachverhalten/Datenlieferungen/Fehleranschreiben der KNAPPSCHAFT,
die mit Datum bis 30.06.2025 aufgelaufen sind, zuständig. In diesem Fall erreichte die elektronische Abrechnungsdatei die KNAPPSCHAFT am 23.06.2025
und ein Fehlerbrief
ist von der KNAPPSCHAFT versandt worden. Somit liegt die Zuständigkeit weiterhin bei der KNAPPSCHAFT (dem SCKV), da die Datei vor dem 01.07.2025
verarbeitet und das Fehleranschreiben versandt wurde.

Zuständigkeit

Ein Leistungserbringer hat am 03.07.2025 eine elektronische Abrechnung an DAVASO übermittelt.
Er hat Fragen zur Abrechnung.

Da die DAVASO ab 01.07.2025 zuständig ist, soll die/der Anrufende an die Servicehotline von DAVASO verwiesen werden.->Siehe Kontaktdaten DAVASO

Datenlieferung/
Zuständigkeit

Ich habe nach dem 01.07.2025 noch eine Datei zur BMS geschickt.

Was kann ich tun?

Möglichkeit 1: Datei zu BMS, Papier zur KNAPPSCHAFT

Sofern noch nicht erhalten, werden Sie von der KNAPPSCHAFT Nachricht bekommen, dass die Daten und das Papier falsch adressiert wurden.

Die KNAPPSCHAFT wird die Papierbelege an den Absender der Daten zurückschicken. Warten Sie daher den Eingang des Papiers ab.

Ihre elektronischen Daten werden nicht weitergegeben oder weiterverarbeitet. Aus technischen Gründen kann die elektronische Datei nicht zurückgeschickt werden.

Erzeugen Sie daher nach Eingang des Papiers eine neue elektronische Abrechnung und übermitteln Daten und Papier zu DAVASO.

 

GANZ WICHTIG

Prüfen Sie, ggfs. zusammen mit Ihrem Softwareanbieter, ob die aktuellste Kostenträgerdatei der KNAPPSCHAFT genutzt wird!

 

Möglichkeit 2: Datei ->BMS, Papier -> DAVASO

Sofern noch nicht erhalten, werden Sie von der KNAPPSCHAFT Nachricht bekommen, dass die Daten falsch adressiert wurden.

Ihre elektronischen Daten werden nicht weitergegeben oder weiterverarbeitet.

Aus technischen Gründen kann die elektronische Datei nicht zurückgeschickt werden.

Erzeugen Sie daher eine neue elektronische Abrechnung und übermitteln Daten zu DAVASO.

 

 

GANZ WICHTIG

Prüfen Sie, ggfs. zusammen mit Ihrem Softwareanbieter, ob die aktuellste Kostenträgerdatei der KNAPPSCHAFT genutzt wird!

 

Datenlieferung

Was passiert mit elektronischen Datenlieferungen aus dem Bereich KRANKENTRANSPORTLEISTUNGEN,
die ab dem 01.07.2025 noch zur BITMARCK (BMS) übermittelt werden?

Die BITMARCK wird im Rahmen einer Übergangszeit (die noch nicht benannt werden kann) die eingehenden Datenlieferungen
aus KRANKENTRANSPORTLEISTUNGEN wie bisher auch über den 01.07.2025 hinaus an die KNAPPSCHAFT weiterleiten.

Die KNAPPSCHAFT wird solche Datenlieferungen erkennen und nicht weiterverarbeiten bzw. weiterleiten.

Die Absender der Daten werden via

·         E-Mail (wenn E-Mail-Adresse bekannt) oder

·         schriftlicher Post (wenn E-Mail-Adresse unbekannt)

über die Abweisung und die weiteren Schritte informiert.

Rechnungs-
begründende
Unterlagen

Was passiert mit den rechnungsbegründenden Unterlagen aus dem
Bereich KRANKENTRANSPORTLEISTUNGEN,
die ab dem 01.07.2025
noch an die KNAPPSCHAFT übermittelt werden?

Die rechnungsbegründenden Unterlagen werden, analog der elektronischen Datenlieferungen, mit entsprechenden Informationen über
die Abweisung und die weiteren Schritte an den Absender der rechnungsbegründenden Unterlagen zurückgesandt.

Rechnungs-
begründende
Unterlagen

Wohin gehen die rechnungsbegründenden Unterlagen („Papier“) ab dem 01.07.2025?

Postanschrift bei Versand über die Deutsche Post

Knappschaft Bahn See

c/o DAVASO GmbH

04310 Leipzig

Postanschrift bei Paketpost & private Postdienstleister

Knappschaft Bahn See

c/o DAVASO GmbH

Gärtnerweg 12

04425 Taucha

Kostenträgerdatei

Wann wurde die aktualisierte Kostenträgerdatei auf der Seite des GKV-SV veröffentlicht?

Die aktuelle Kostenträgerdatei wurde am 6. Juni 2025 veröffentlicht.

 

 

Kostenträgerdatei

Was ist die Kostenträgerdatei?

Die Kostenträgerdatei kann als ein elektronisches Adress- und Zuordnungsverzeichnis (Analog der PLZ und der Anschrift im Briefverkehr) der
gesetzlichen Krankenkassen angesehen werden.

So wird sichergestellt, dass die elektronischen Abrechnungsdaten die zuständige Krankenkasse erreichen.

Kostenträgerdatei

Warum ist die Kostenträgerdatei für den elektronischen Datenaustausch so wichtig?

Durch die Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen ergeben sich im laufenden Betrieb immer Veränderungen in den Zuständigkeiten und/oder bei Anschriften.

Die Krankenkassen aktualisieren dann entsprechend die Kostenträgerdateien und veröffentlichen diese.

Gemäß den Regelungen ist die Kostenträgerdatei die einzige zulässige Quelle für die abrechnungsrelevante Übermittlung von elektronischen
Abrechnungsdaten bei den gesetzlichen Krankenkassen.

 

Falsch „adressierte“ elektronische Abrechnungsdaten werden abgewiesen und nicht weiterverarbeitet.

Kostenträgerdatei

Wo finde ich die aktuelle Kostenträgerdatei?

Die aktuelle Kostenträgerdatei der KNAPPSCHAFT finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.

 

www.gkv-datenaustausch.de

 

Dies übernimmt i.d.R. für Sie Ihr Softwareanbieter, Ihre IT- oder Systembetreuung.

Bitte wenden Sie sich an diese.

Kostenträgerdatei

Wie wird die aktuelle Kostenträgerdatei installiert?

Dies übernimmt i.d.R. für Sie Ihr Softwareanbieter, Ihre IT- oder Systembetreuung.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an diese.

 

Zulassung

Erprobungsverfahren

Muss ich erneut das Erprobungsverfahren (Testverfahren) durchlaufen?

Nein! Durch den Übergang der elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V auf den neuen Dienstleister ist kein neues Erprobungsverfahren (Testverfahren) notwendig.

Sollten Sie bisher Testdaten übermittelt haben, so können Sie nun – aus Vereinfachungsgründen – ab sofort Echtdaten übermitteln.

 

Zulassung

Erhalte ich eine neue Zulassung zum Echtverfahren?

Nein! Durch den Übergang der elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V auf den neuen Dienstleister erhalten Sie keine neue Zulassung zum Echtverfahren.

Der bei der KNAPPSCHAFT vorliegende Status geht auf den Dienstleister über.

 

Zulassung

Testdaten

Muss ich Testdateien schicken?

Nein! Durch den Übergang der elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V auf den neuen Dienstleister müssen keine Testdaten übermittelt werden.

Sollten Sie bisher Testdaten übermittelt haben, so können Sie nun – aus Vereinfachungsgründen – ab sofort Echtdaten übermitteln.

 

Information

Wo finde ich weitere Infos?

Besuchen Sie dazu die Internetpräsenz der KNAPPSCHAFT. Dort haben wir zu vielfältigen Themen rund um den
elektronischen Datenaustausch Informationen bereitgestellt.

Selbstverständlich finden sie dort auch Informationen zum Umstieg auf unseren Dienstleister DAVASO.