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CONDATESTA | Aufgaben |
Welche Aufgaben übernimmt CONDATESTA GmbH & Co. KG konkret? |
Ab dem 01.07.2025 ist die CONDATESTA GMBH & CO. KG für die Abrechnung nach § 302 SGB V für die Leistungsbereiche · Häusliche Krankenpflege · Außerklinische Intensivpflege zuständig. Dazu gehört die
· Annahme der elektronischen Abrechnungsdaten · Annahme der Papierbelege und ggf. Papierrechnungen · Rechnungsbearbeitung und · Support/Kommunikation mit Leistungserbringern
Besonderheit Haushaltshilfe Da Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe in der Kostenträgerdatei nur einer Datenannahmestelle (Empfänger) zugeordnet werden können, nimmt die CONDATESTA GMBH & CO. KG ab 01.07.2025 auch die elektronischen Daten für Haushaltshilfe an. Die Daten werden von der CONDATESTA GMBH & CO. KG an die KNAPPSCHAFT weitergeleitet. Die rechnungsbegründenden Unterlagen (Papierbelege) sind für den Bereich Haushaltshilfe unverändert an die KNAPPSCHAFT zu senden. |
Zuständigkeit |
Wie lange ist die KNAPPSCHAFT/das SCKV für Anfragen zu elektronischen Abrechnungen aus den Leistungsbereichen HKP/AKI zuständig? |
Das ServiceCenter der KNAPPSCHAFT ist für Datenlieferungen, die die KNAPPSCHAFT bis zum 30.06.2025 erreicht haben, zuständig. Für Datenlieferungen, die ab dem 01.07.2025 erstellt wurden, ist die CONDATESTA GMBH & CO. KG zuständig.
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Zuständigkeit |
Ein Leistungserbringer hat am 23.06.2025 eine elektronische Abrechnung via BMS an die KNAPPSCHAFT übermittelt. Am 27.06.2025 erreicht ihn ein Fehleranschreiben mit der Bitte um Korrektur der Datenlieferung. Der Leistungserbringer hat erfahren, dass ab 01.07.2025 CONDATESTA GMBH & CO. KG zuständig ist. Er meldet sich nun am 03.07.2025 beim SCKV und fragt, wohin er nun die Korrektur schicken soll. |
Die KNAPPSCHAFT (das SCKV) bleibt bis zum 30.06.2025 für die Beantwortung von Fragen zu Sachverhalten/Datenlieferungen/Fehleranschreiben der KNAPPSCHAFT, die mit Datum bis 30.06.2025 aufgelaufen sind, zuständig. In diesem Fall erreichte die elektronische Abrechnungsdatei die KNAPPSCHAFT am 23.06.2025 und ein Fehlerbrief ist von der KNAPPSCHAFT versandt worden. Somit liegt die Zuständigkeit weiterhin bei der KNAPPSCHAFT (dem SCKV), da die Datei vor dem 01.07.2025 verarbeitet und das Fehleranschreiben versandt wurde. |
Zuständigkeit |
Ein Leistungserbringer hat am 03.07.2025 eine elektronische Abrechnung an CONDATESTA GMBH & CO. KG übermittelt. Er hat Fragen zur Abrechnung. |
Da die CONDATESTA GMBH & CO. KG ab 01.07.2025 zuständig ist, soll die/der Anrufende an die Servicehotline von CONDATESTA GMBH & CO. KG verwiesen werden.->Siehe Kontaktdaten CONDATESTA GMBH & CO. KG |
Datenlieferung/Zuständigkeit |
Ich habe nach dem 01.07.2025 noch eine Datei zur BMS geschickt. Was kann ich tun? |
Möglichkeit 1: Datei zu BMS, Papier zur KNAPPSCHAFT Sofern noch nicht erhalten, werden Sie von der KNAPPSCHAFT Nachricht bekommen, dass die Daten und das Papier falsch adressiert wurden. Die KNAPPSCHAFT wird die Papierbelege an den Absender der Daten zurückschicken. Warten Sie daher den Eingang des Papiers ab. Ihre elektronischen Daten werden nicht weitergegeben oder weiterverarbeitet. Aus technischen Gründen kann die elektronische Datei nicht zurückgeschickt werden. Erzeugen Sie daher nach Eingang des Papiers eine neue elektronische Abrechnung und übermitteln Daten und Papier zu CONDATESTA GMBH & CO. KG.
GANZ WICHTIG Prüfen Sie, ggfs. zusammen mit Ihrem Softwareanbieter, ob die aktuellste Kostenträgerdatei der KNAPPSCHAFT genutzt wird!
Möglichkeit 2: Datei ->BMS, Papier -> CONDATESTA GMBH & CO. KG Sofern noch nicht erhalten, werden Sie von der KNAPPSCHAFT Nachricht bekommen, dass die Daten falsch adressiert wurden. Ihre elektronischen Daten werden nicht weitergegeben oder weiterverarbeitet. Aus technischen Gründen kann die elektronische Datei nicht zurückgeschickt werden. Erzeugen Sie daher eine neue elektronische Abrechnung und übermitteln Daten zu CONDATESTA GMBH & CO. KG.
GANZ WICHTIG Prüfen Sie, ggfs. zusammen mit Ihrem Softwareanbieter, ob die aktuellste Kostenträgerdatei der KNAPPSCHAFT genutzt wird!
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Datenlieferung |
Was passiert mit elektronischen Datenlieferungen aus den Bereichen HKP/AKI, die ab dem 01.07.2025 noch zur BITMARCK (BMS) übermittelt werden? |
Die BITMARCK wird im Rahmen einer Übergangszeit (die noch nicht benannt werden kann) die eingehenden Datenlieferungen aus HKP/AKI wie bisher auch über den 01.07.2025 hinaus an die KNAPPSCHAFT weiterleiten. Die KNAPPSCHAFT wird solche Datenlieferungen erkennen und nicht weiterverarbeiten bzw. weiterleiten. Die Absender der Daten werden via · E-Mail (wenn E-Mail-Adresse bekannt) oder · schriftlicher Post (wenn E-Mail-Adresse unbekannt) über die Abweisung und die weiteren Schritte informiert. |
Rechnungsbegründende Unterlagen |
Was passiert mit den rechnungsbegründenden Unterlagen aus den Bereichen HKP/AKI, die ab dem 01.07.2025 noch an die KNAPPSCHAFT übermittelt werden? |
Die rechnungsbegründenden Unterlagen werden, analog der elektronischen Datenlieferungen, mit entsprechenden Informationen über die Abweisung und die weiteren Schritte an den Absender der rechnungsbegründenden Unterlagen zurückgesandt. |
Rechnungsbegründende Unterlagen |
Wohin gehen die rechnungsbegründenden Unterlagen („Papier“) ab dem 01.07.2025? |
Postanschrift bei Versand über die Deutsche Post CONDATESTA GMBH & CO. KG Postfach 50 02 09 04302 Leipzig |
Postanschrift bei Paketpost & private Postdienstleister CONDATESTA GmbH & Co. KG Hohmannstraße 7A 04129 Leipzig | ||
Kostenträgerdatei |
Wann wurde die aktualisierte Kostenträgerdatei auf der Seite des GKV-SV veröffentlicht? |
Die aktuelle Kostenträgerdatei wurde am 28.05.2025 veröffentlicht.
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Kostenträgerdatei |
Was ist die Kostenträgerdatei? |
Die Kostenträgerdatei kann als ein elektronisches Adress- und Zuordnungsverzeichnis (Analog der PLZ und der Anschrift im Briefverkehr) der gesetzlichen Krankenkassen angesehen werden. So wird sichergestellt, dass die elektronischen Abrechnungsdaten die zuständige Krankenkasse erreichen. |
Kostenträgerdatei |
Warum ist die Kostenträgerdatei für den elektronischen Datenaustausch so wichtig? |
Durch die Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen ergeben sich im laufenden Betrieb immer Veränderungen in den Zuständigkeiten und/oder bei Anschriften. Die Krankenkassen aktualisieren dann entsprechend die Kostenträgerdateien und veröffentlichen diese. Gemäß den Regelungen ist die Kostenträgerdatei die einzige zulässige Quelle für die abrechnungsrelevante Übermittlung von elektronischen Abrechnungsdaten bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Falsch „adressierte“ elektronische Abrechnungsdaten werden abgewiesen und nicht weiterverarbeitet. |
Kostenträgerdatei |
Wo finde ich die aktuelle Kostenträgerdatei? |
Die aktuelle Kostenträgerdatei der KNAPPSCHAFT finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.
Dies übernimmt i.d.R. für Sie Ihr Softwareanbieter, Ihre IT- oder Systembetreuung. Bitte wenden Sie sich an diese. |
Kostenträgerdatei |
Wie wird die aktuelle Kostenträgerdatei installiert? |
Dies übernimmt i.d.R. für Sie Ihr Softwareanbieter, Ihre IT- oder Systembetreuung. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an diese. |
Zulassung Erprobungsverfahren |
Muss ich erneut das Erprobungsverfahren (Testverfahren) durchlaufen? |
Nein! Durch den Übergang der elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V auf den neuen Dienstleister ist kein neues Erprobungsverfahren (Testverfahren) notwendig. Sollten Sie bisher Testdaten übermittelt haben, so können Sie nun – aus Vereinfachungsgründen – ab sofort Echtdaten übermitteln.
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Zulassung |
Erhalte ich eine neue Zulassung zum Echtverfahren? |
Nein! Durch den Übergang der elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V auf den neuen Dienstleister erhalten Sie keine neue Zulassung zum Echtverfahren. Der bei der KNAPPSCHAFT vorliegende Status geht auf den Dienstleister über. |
Zulassung Testdaten |
Muss ich Testdateien schicken? |
Nein! Durch den Übergang der elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V auf den neuen Dienstleister müssen keine Testdaten übermittelt werden. Sollten Sie bisher Testdaten übermittelt haben, so können Sie nun – aus Vereinfachungsgründen – ab sofort Echtdaten übermitteln. |
Information |
Wo finde ich weitere Infos? |
Besuchen Sie dazu die Internetpräsenz der KNAPPSCHAFT. Dort haben wir zu vielfältigen Themen rund um den elektronischen Datenaustausch Informationen bereitgestellt. Selbstverständlich finden sie dort auch Informationen zum Umstieg auf unseren Dienstleister CONDATESTA in Leipzig. |
Information Haushaltshilfe |
Ich möchte Haushaltshilfe abrechnen. Lt. meiner Software (Kostenträgerdatei) sollen die elektronischen Daten ab dem 01.07.2025 ebenfalls an CONDATESTA übermittelt werden. Eine Adresse für die Papierbelege ist allerdings nicht vorgegeben. Ist das korrekt? |
JA. Leider ist gem. derzeit gültiger Kostenträgerdatei (Verzeichnis wohin elektronische Daten übermittelt werden sollen) eine Trennung zwischen Häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe nicht möglich. Übermitteln Sie daher bitte Ihre elektronischen Abrechnungsdaten, wie von Ihrer Software vorgegeben, an CONDATESTA. Die rechnungsbegründenden Unterlagen für die HKP/AKI sind ebenso an die CONDATESTA zu übermitteln (vgl. Abschnitt „rechnungsbegründende Unterlagen“). Abweichend davon sind die rechnungsbegründenden Unterlagen (Papierbelege) für den Bereich Haushaltshilfe unverändert an die KNAPPSCHAFT Kranken- und Pflegeversicherung 45095 Essen zu senden. |