29.01.2024 - Versand der Leistungsmitteilungen nach § 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz (EStG)
In der letzten Januarwoche 2024 beginnen wir mit dem Versand der Leistungsmitteilungen nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG an unsere Rentnerinnen und Rentner. Als Anbieter einer betrieblichen Altersversorgung sind wir hierzu gesetzlich verpflichtet.
Mit der Leistungsmitteilung teilen wir Ihnen die im Jahr 2023 gezahlten Rentenleistungen mit. Neben der Höhe der im abgelaufenen Kalenderjahr bezogenen Betriebsrente sind unter anderem auch die abgeführten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgewiesen.
Die wichtigsten Informationen zur Leistungsmitteilung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG haben wir für Sie in einem Fragenkatalog zusammengestellt.