Unbedenklichkeitsbescheinigung für Arbeitgeber

7. Juli 2025

Arbeitgeber, die sich um öffentliche Aufträge bewerben oder mit neuen Geschäftspartnern zusammenarbeiten, müssen häufig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Dieses Dokument bestätigt unter anderem, dass ein Unternehmen seine Pflichten zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge zuverlässig erfüllt. Arbeitgeber können die Bescheinigung einfach digital beantragen – entweder einmalig oder im Abo.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (kurz: UB) bescheinigt die Zuverlässigkeit eines Unternehmens und dient als offizieller Nachweis gegenüber Auftraggebern oder Geschäftspartnern. Sie gibt unter anderem Auskunft darüber, ob Arbeitgeber ihre Sozialabgaben korrekt und pünktlich gezahlt haben. Die Bescheinigung ist drei Monate gültig. Sie enthält keine personenbezogenen Daten – lediglich die Anzahl der gemeldeten Beschäftigten. Hierdurch bleibt der Datenschutz vollständig gewahrt.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

Zuständig für die Ausstellung der UB sind die Einzugsstellen der Sozialversicherung – in der Regel also die Krankenkasse. Für Minijobs wird die UB von der Minijob-Zentrale ausgestellt.

Qualifizierte oder einfache UB - zwei Varianten

Welche Art der Bescheinigung ausgestellt wird, hängt davon ab, ob das Unternehmen seine Zahlungspflichten in der Vergangenheit zuverlässig erfüllt hat. Dabei wird zwischen zwei Varianten unterschieden:

Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine qualifizierte UB wird durch die KNAPPSCHAFT ausgestellt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Beitragsnachweise wurden in den letzten sechs Monaten fristgerecht übermittelt.
  • Die fälligen Beiträge wurden pünktlich gezahlt.
  • Zum Zeitpunkt des Antrags bestehen keine Beitragsrückstände.

Einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine einfache UB kann ausgestellt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung keine Beitragsrückstände bestehen, der Betrieb aber in der Vergangenheit seine Beitragsnachweis- oder Zahlungspflichten unregelmäßig erfüllt hat.

Gut zu wissen: Auch bei einer vereinbarten Stundung kann eine Bescheinigung ausgestellt werden – vorausgesetzt, die Bedingungen der Stundungsvereinbarung werden eingehalten und laufende Beiträge werden weiterhin ordnungsgemäß gezahlt.

So funktioniert die digitale Beantragung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann schnell und bequem digital auf zwei Wegen beantragt werden:

  • über ein zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm oder
  • über das SV-Meldeportal der Sozialversicherung

Arbeitgeber übermitteln dabei ihre Betriebsnummer und die Kontaktdaten per Datensatz direkt an die zuständige Einzugsstelle. Die Bescheinigung wird anschließend auf gleichem Weg als PDF-Dokument digital zur Verfügung gestellt.

Tipp: Für internationale Geschäftsbeziehungen kann die Bescheinigung auch auf Englisch bereitgestellt werden.

Praktisch: Die UB im Abo

Unternehmen, die regelmäßig eine Bescheinigung benötigen können ein Abo einrichten. Damit wird die Bescheinigung automatisch in einem gewählten Turnus bereitgestellt:

  • monatlich
  • vierteljährlich oder
  • halbjährlich

Das Abo kann jederzeit beendet werden.

Wichtig: Wenn bereits ein Abo auf dem Postweg besteht und die UB zukünftig digital bereitgestellt werden soll, ist eine einmalige Neubeantragung im digitalen Verfahren notwendig.

So beantragen Arbeitgeber das Abo

Das Abo wird genauso wie die einmalige Ausstellung digital beantragt – über das Lohnabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Beim Antrag wird angegeben, ab wann und in welchem Rhythmus die Bescheinigung gewünscht ist.

Auch bevollmächtigte Dritte wie Lohnbüros oder Steuerkanzleien können die Beantragung übernehmen.

Hinweis: Erfüllen Arbeitgeber ihre Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten nicht oder nicht vollständig, endet das Abo automatisch.