Abschaffung der Durchschnittsheuern zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in der Seeschifffahrt

Kursberechnung mit Seekarte, Taschenrechner und Zirkel

5. Juli 2024
(zuletzt aktualisiert am 7. August 2024)

Derzeit berechnen sich die Sozialversicherungsbeiträge für in der Seefahrt beschäftigte Personen nach den sogenannten Durchschnittsheuern. Diese werden durch einen Ausschuss der BG-Verkehr festgesetzt.

Im Referentenentwurf für das Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz ist vorgesehen, dass das bisher in der Seefahrt allein auf Durchschnittsheuertabellen basierende Verfahren zur Beitragsberechnung in der Sozialversicherung entfallen soll.

Aufgrund von Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren wird das Gesetz voraussichtlich zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Das bedeutet, dass die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in der Seefahrt - wie in allen anderen Wirtschaftszweigen auch - zukünftig nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt erfolgen wird.

Die besonderen Regelungen zum seemännischen Meldeverfahren sind von dem Gesetzentwurf nicht betroffen, sie bleiben unverändert bestehen. 

Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.