Reservistendienst Leistende
4. Dezember 2020
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben die Möglichkeit einen Reservistendienst abzuleisten. Durch die Corona-Pandemie werden dringend Reservisten gesucht. Wir erklären in diesem Beitrag, was während eines Reservistendienstes mit dem Versicherungsstatus der Reservisten in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung passiert und wie Arbeitgeber sich verhalten müssen.
Was ist ein Reservistendienstverhältnis?
Ein Reservistendienstverhältnis ist ein besonderes Wehrdienstverhältnis auf ehrenamtlicher Basis.
Was müssen Arbeitgeber tun, deren Arbeitnehmer Reservistendienst leisten?
Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts für den Reservistendienst freistellen, müssen eine Unterbrechung der Beschäftigung wegen Ableistung eines Reservistendienstes von länger als einem Kalendermonat mit dem Abgabegrund "53" melden. Die Beitragszahlung wird für diesen Zeitraum ebenfalls eingestellt.
Ist der Arbeitnehmer weiterhin in der Kranken- und Pflegversicherung versichert?
Die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht fort, ruht aber für den Zeitraum des Reservistendienstes. Dies gilt ebenfalls für die gesetzliche Pflegeversicherung. Für die Dauer des Reservistendienstes haben Reservisten Anspruch auf Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Die Heilfürsorge beinhaltet auch, dass bei Pflegebedürftigkeit ergänzend zu den Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen in derselben Höhe gewährt werden. Ein Versicherungsschutz für den freigestellten Arbeitnehmer ist demnach durchlaufend gewährleistet.
Welche Regelung gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Aufgrund der Beschäftigung ist der Arbeitnehmer zwar nicht mehr versicherungspflichtig in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings wird er aufgrund des Reservistendienstes in diesen Zweigen versicherungspflichtig. Der Bund zahlt die Beiträge.
Wo finde ich weitere Informationen zu den Regelungen von Reservistendienst Leistenden?
Ausführliche Informationen zu dem Personenkreis finden Sie im Leistungskatalog für Reservedienst Leistende (PDF, 824KB) vom Streitkräfteamt der Bundeswehr.
Kann neben einem Reservistendienst ein Minijob ausgeübt werden?
Ja, neben einem Reservistendienst kann ein Minijob ausgeübt werden. Ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis kann jedoch nicht während des Reservistendienstes in eine geringfügige Beschäftigung umgewandelt werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie der >> Internetseite der Bundeswehr.