Der Tätigkeitsschlüssel in der Sozialversicherung

Mit der Meldung zur Sozialversicherung machen die Arbeitgeber Angaben zu den Tätigkeiten ihrer Beschäftigten. Hierfür nutzen sie ein Schlüsselverzeichnis, welches von der Bundesagentur für Arbeit festgelegt wurde. Jeder Tätigkeit in einem Betrieb ist ein sogenannter Tätigkeitsschlüssel zugeordnet. 

Diese Angaben fließen in die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ein. Somit erhalten Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle über die Entwicklung der Beschäftigung nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Region.