Schlüsselzahlen für Personengruppen

PersonengruppenschlüsselErläuterung Personengruppe
101Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
102Auszubildende ohne besondere Merkmale bzw. Auszubildende ohne Arbeitsentgelt
103Beschäftigte in Altersteilzeit
105Praktikanten
106Werkstudenten
109Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 SGB IV
110Kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV
119Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters
120Versicherungspflichtige Altersvollrentner 1)
121Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt
122Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung
123Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten
124Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
140Seeleute
144Auszubildende in der Seefahrt, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt
150In der Seefahrt beschäftigte versicherungspflichtige Altersvollrentner 1)
190Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind

1) Bei gleichzeitigem Bezug von einer

  • Vollrente wegen Alters,
  • Versorgung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder
  • Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze,

ist der Personengruppenschlüssel 119 zu verwenden.