Die Beitragsgruppen in der Meldung zur Sozialversicherung

Das Meldeverfahren ist kein Buch mit sieben Siegeln.

Die Beitragsgruppen sind so zu verschlüsseln, dass für jeden Beschäftigten die jeweils zutreffende Ziffer anzugeben ist.

Und zwar in dieser Reihenfolge:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung