Minijob und Rente: Zweite Chance für mehr Rentenansprüche
Minijobberinnen und Minijobber können zurück in den vollen Schutz der Rentenversicherung und sind damit künftig flexibler.
Bochum, 05.06.2026
Ab dem 1. Juli 2026 können Beschäftigte ihre frühere Entscheidung gegen eigene Rentenbeiträge einmalig ändern. Sie erhalten dann im laufenden Minijob den Rundumschutz der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bislang galt eine solche Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht rückgängig gemacht werden. Die neue Regelung schafft hier mehr Flexibilität und stärkt die soziale Absicherung. Rentenversicherungspflichtige Minijobberinnen und Minijobber profitieren von dem vollen Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eigene Beiträge wirken sich zum Beispiel positiv auf die spätere Rente aus. Außerdem können sie helfen, wichtige Zeiten in der Rentenversicherung zu sammeln.
Zudem erwerben Minijobberinnen und Minijobber durch den Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation sowie den Anspruch auf Übergangsgeld während bestimmter Reha-Maßnahmen.
„Ein Minijob ist ein wichtiger Baustein für die eigene Absicherung“, erklärt Dr. Rainer Wilhelm, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und zuständig für die Minijob-Zentrale. „Wer eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, erwirbt wichtige Ansprüche und stärkt die eigene Rente. Die neue Regelung gibt Minijobberinnen und Minijobbern die Möglichkeit, eine frühere Entscheidung noch einmal zu ändern.“
Für die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber.
Weitere Informationen rund um das Thema „Rente und Minijobs“ gibt es auf der Homepage der Minijob-Zentrale: Rentenversicherungspflicht im Minijob - Minijob-Zentrale
Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs. Sie gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Zu diesem gehören weiterhin die Rentenversicherung, die Renten-Zusatzversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT, ein eigenes medizinisches Kompetenznetz, die Seemannskasse und die Künstlersozialkasse.
Weitere Informationen unter www.minijob-zentrale.de.
Kontakt:
Sandra Antoni
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14-28 44789 Bochum
Tel. 0234 304-85220
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