Aktuell zum 1. Januar 2026 - U1 sinkt auf 0,80 Prozent
Gute Nachrichten für unsere Arbeitgeber. Der Umlagesatz U1 sinkt auf 0,80 % - bei gleichen Leistungen. Natürlich erstatten wir weiterhin 80 Prozent der Aufwendungen bei Krankheit.
Die Kosten für die Umlage U2 bleiben unverändert. Mit einem Umlagesatz von 0,22 % und einem Erstattungssatz von 100 Prozent für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft sind wir eine der günstigsten Ausgleichskassen auch im U2-Verfahren.