Versorgungsbezüge
Versorgungsbezüge aus betrieblicher Altersversorgung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig, soweit sie – gegebenenfalls zusammen mit Arbeitseinkommen – 1/20 der monatlichen Bezugsgröße (2025: 187,25 Euro) übersteigen. (§ 226 Absatz 2 SGB V).
Quelle: Experten-Lexikon der DRV