Gesellschafter einer OHG (offenen Handelsgesellschaft)
Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) unterliegen bei der Ausübung einer Tätigkeit für die OHG nicht der Sozialversicherungspflicht, da sie persönlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV