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Auszubildende: Vom ersten Tag an abgesichert

Azubis haben Zugang zu allen wichtigen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bochum, 12.07.2024

Im August und September beginnt das neue Ausbildungsjahr. Gut zu wissen: Auszubildende sind ab dem ersten Tag in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenrenten.

Auszubildende sorgen für die Rente vor.
Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen sie auch Abgaben für die Sozialversicherung zahlen – unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können Berufseinsteigenden weitere wichtige Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

Wann springt die Rentenversicherung ein?
Azubis sind bereits ab Tag eins der Ausbildung gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder bei einer Berufskrankheit abgesichert. Zudem haben sie Anspruch auf Rehaleistungen oder eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall sind die Angehörigen ebenfalls abgesichert: Die Rentenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten.

Information und Beratung.
Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre Berufsstarter und die Rente. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden.

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) stellt im Jahr 2024 bundesweit und 200 Nachwuchskräfte ein. Für das Jahr 2025 freut sich die DRV KBS über Bewerbungen für die Ausbildungsberufe Sozialversicherungsfachangestellte(r) und Fachinformatikerin und Fachinformatiker und für die beiden dualen Studiengänge Sozialversicherungsrecht (LL.B.) sowie Wirtschaftsinformatik (B.Sc). Weitere Informationen finden Sie hier:

https://karriere.kbs.de/nwk/DE/Home/node.html#AusbildungKlarmachen


Zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See:
Mit ihrem einzigartigen Verbund aus gesetzlicher Rentenversicherung, Renten-Zusatzversicherung, Arbeitgeberversicherung und der Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT mit einem eigenen medizinischen Kompetenznetz nimmt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) in der Sozialversicherung einen besonderen Platz ein. Darüber hinaus werden alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch die Minijob-Zentrale unter dem Dach der DRV KBS betreut. Zum Verbund gehören weiterhin unter anderem die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die Seemannskasse. Daneben übernimmt die KBS mit der Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Informationstechnik und der Fachstelle für Fördermittel des Bundes weitere Aufgaben im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Weitere Informationen unter www.kbs.de

Kontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14-28 44789 Bochum

Tel. 0234 304-85200
Fax 0234 304-82060
Mobil 0160 2904853
christiane.krueger@kbs.de
www.kbs.de