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Energiepreispauschale wird überwiesen
Bochum, 16.12.2022
Die Energiepreispauschale haben die meisten Rentnerinnen und Rentner bis Mitte Dezember 2022 automatisch erhalten. Die Überweisung für Neu-Rentenbeziehende erfolgt im Januar 2023.
Die meisten Rentnerinnen und Rentner haben die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro bis zum 15. Dezember 2022 erhalten. Ihre jeweiligen Rentenzahlstellen überweisen die Pauschale automatisch. Die neuen Rentenbeziehenden, also Personen, die Ende Dezember 2022 zum ersten Mal eine Rente beziehen, erhalten die Energiepreispauschale in der Regel erst zum zweiten Auszahlungstermin zu Beginn des Jahres 2023. Auch das passiert automatisch. Eine Auszahlung des Geldes noch im Dezember ist in diesem Fall aus technischen Gründen nicht möglich.
„Jede Rentnerin und jeder Rentner möchte natürlich schnellstmöglich die Energiepreispauschale in Händen halten. Die Neu-Rentnerinnen und -Rentner müssen nur ein wenig mehr Geduld aufbringen. Sie erhalten dann Anfang des neuen Jahres das Geld. Ein Antrag muss nicht gestellt werden“, erklärt Andreas Gülker, Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Rentenbeziehende müssen nichts weiter tun, als auf den Eingang der gesonderten Einmalzahlung, die nicht zusammen mit der laufenden Rente überwiesen wird, zu warten. Die auszahlende Rentenanstalt nutzt dafür die ihr vorliegende Kontoverbindung. Deshalb ist auch eine erneute Angabe der Kontodaten nicht notwendig.
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird.
Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Soweit mehrere Renten bezogen werden, wie zum Beispiel eine Alters- und Witwenrente, wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.
Personen, die in Deutschland wohnen und ihre Rente oder vergleichbare Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhalten und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, bekommen ebenfalls die Energiepreispauschale. „Diese Personengruppe muss hierfür in der Zeit vom 9. Januar bis 30. Juni 2023 einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum, stellen“, macht Andreas Gülker auf diese Ausnahme aufmerksam.
Falls im ersten oder zweiten Auszahlungstermin trotz Anspruchs keine Energiepreispauschale überwiesen wurde, so kann in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum, ein Antrag auf nachträgliche Auszahlung gestellt werden.
Weitere Fragen zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner beantwortet die Deutsche Rentenversicherung hier: Energiepreispauschale
Für telefonische Auskünfte ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.
Über die Knappschaft-Bahn-See:
Mit ihrem einzigartigen Verbund aus gesetzlicher Rentenversicherung, Renten-Zusatzversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung mit einem eigenen medizinischen Netz nimmt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) in der Sozialversicherung einen besonderen Platz ein. Darüber hinaus werden alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch die Minijob-Zentrale unter dem Dach der KBS betreut. www.kbs.de
Kontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14-28 44789 Bochum
Tel. 0234 304-85200
Fax 0234 304-82060
Mobil 0160 2904853
christiane.krueger@kbs.de
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