Saisonarbeit zur Erntezeit 

Kurzfristiger Minijob in der Landwirtschaft

Sommerzeit ist Erntezeit. In der Landwirtschaft werden zurzeit viele Saisonarbeitskräfte gesucht und eingestellt. Meist bieten die Betriebe diese Beschäftigung als kurzfristigen Minijob an. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Bochum, 17.06.2026

Viele Menschen, die einen Minijob ausüben, nutzen den Minijob mit Verdienstgrenze. Das bedeutet, sie dürfen derzeit maximal 603 Euro monatlich verdienen. Im Gegensatz dazu spielen bei den sogenannten kurzfristigen Minijobs, zum Beispiel als Erntehelferin oder Erntehelfer in der Landwirtschaft, Verdienstgrenzen keine Rolle. In diesen Fällen kommt es auf zeitliche Fristen an.
Ein kurzfristiger Minijob als Erntehelferin oder Erntehelfer darf seit diesem Jahr 15 Wochen oder 90 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt werden. Der Betrieb muss dabei als landwirtschaftlicher Betrieb eingestuft sein.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen alle kurzfristigen Beschäftigungen der Erntehelferin oder des Erntehelfers im laufenden Kalenderjahr zusammenrechnen und prüfen, ob die Zeitgrenzen eingehalten werden, wenn ein kurzfristiger Minijob ausgeübt werden soll. 
Wer als Saisonkraft arbeiten möchte, darf den kurzfristigen Minijob auch mit anderen Jobs kombinieren, wenn diese bei anderen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern geleistet werden. 

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen kurzfristige Minijobs bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei, jedoch fallen monatliche Umlagen an die Minijob-Zentrale an. Bei ausländischen Saisonkräften müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber prüfen, ob das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt.
Die Minijob-Zentrale steht für weitere Informationen unter der Telefonnummer 0355-2902-70799 zur Verfügung.


Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs. Sie gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Zu diesem gehören weiterhin die Rentenversicherung, die Renten-Zusatzversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT, ein eigenes medizinisches Kompetenznetz, die Seemannskasse und die Künstlersozialkasse.
Weitere Informationen unter www.minijob-zentrale.de.

Kontakt:
Sandra Antoni
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14-28 44789 Bochum

Tel. 0234 304-85220
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