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Zusatzbeitrag der KNAPPSCHAFT ändert sich
Ab dem 1.1.2024 erhöht sich der Zusatzbeitrag der Kranken- und Pflegeversicherung auf 2,2 Prozent.
Bochum, 19.12.2023
Die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT muss bedauerlicherweise ihren Zusatzbeitrag ab dem 1.1.2024 erhöhen – und zwar um 0,6 Prozentpunkte. Ab Januar 2024 liegt der Zusatzbeitrag bei 2,2 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz beträgt weiterhin 14,6 Prozent bzw. der ermäßigte Beitragssatz weiterhin 14,0 Prozent, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Familienversicherte Angehörigen bleiben bei der KNAPPSCHAFT natürlich beitragsfrei mitversichert.
Zahlreiche Maßnahmen der letzten und der aktuellen Bundesregierung haben in den vergangenen Jahren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) massiv erhöht. Für das Jahr 2024 wird für die GKV eine Finanzierungslücke von 3,2 Milliarden Euro prognostiziert.
Zudem wurden alle gesetzlichen Kassen, so auch die KNAPPSCHAFT, verpflichtet, große Teile ihrer vorhandenen Finanzreserven abzubauen, um so zur Finanzierung des Gesamtsystems aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland beizutragen. Für die Beitragszahlenden der KNAPPSCHAFT bedeutete dies einen Abbau von 119,2 Millionen Euro im Jahr 2023.
Die in diesem Zusammenhang von der Koalition versprochene grundsätzliche und nachhaltige Reform der GKV-Finanzierung steht leider immer noch aus. Trotz seriöser und vorausschauender Finanzplanung reichen die verbleibenden Mittel der KNAPPSCHAFT jetzt nicht mehr aus, um ohne eine Anpassung des Zusatzbeitragssatzes die Leistungsausgaben ihrer Versicherten im kommenden Jahr zu decken.
Die KNAPPSCHAFT beantwortet auf ihrer Homepage Fragen zum Zusatzbeitrag und zeigt darüber hinaus die Leistungsvorteile auf, die sich für Versicherte auszahlen können: www.knappschaft.de/zusatzbeitrag
Kontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14-28 44789 Bochum
Tel. 0234 304-85200
Fax 0234 304-82060
Mobil 0160 2904853
christiane.krueger@kbs.de
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