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AAG Erstattung - Keine personenbezogenen Daten unter Verwendungszweck
Persönliche Daten im Verwendungszweck verstoßen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Im Datenbaustein Bankverbindung (DBBV) setzen viele Arbeitgeber bisher die Personalnummer oder den Namen des Arbeitnehmers im Feld "Verwendungszweck" ein. Weil das Rückschlüsse auf den Arbeitnehmer zulässt, ist das unzulässig. Wir können so keine datenschutzkonforme Überweisung vornehmen.
Die Verfahrensbeschreibung für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sieht seit dem 1. Januar 2020 vor, dass Sie folgende personenbezogene Daten des Arbeitnehmers nicht im Feld "Verwendungszweck" übermitteln:
- Name
- Versicherungsnummer
- Personalnummer
Wir werden künftig keinen personenbezogenen Verwendungszweck bei der Erstattung angeben. Stattdessen erscheint dann ein sogenannter Standardverwendungszweck.
Beispiel Standardverwendungszweck:
U1 Erstattung AAG 03.06.20 bis 15.06.20.