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Ausgabe 01/2021 - 29. Januar 2021
Betriebsinfo-Newsletter - Nr. 01/2021

Betriebsinfo-Newsletter - Nr. 01/2021

Liebe Leserinnen und Leser, mit unserem heutigen Betriebsinfo-Newsletter informieren wir Sie zu folgenden Themen:
Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale

Zum 1. Januar 2021 wurden durch das Jahressteuergesetz 2020 die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale erhöht. Die Übungsleiterpauschale wurde von bisher 2.400 Euro auf 3.000 Euro jährlich angehoben. Die Ehrenamtspauschale stieg von bisher 720 Euro auf 840 Euro jährlich.

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Nicht vergessen: Jahresmeldungen 2020!

Immer im Februar müssen Arbeitgeber die Jahresmeldungen für ihre Arbeitnehmer abgeben. Hier gilt es die Fristen zu beachten!

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Corona: KNAPPSCHAFT unterstützt Arbeitgeber durch Stundung

Mussten Arbeitgeber wegen der Corona-Krise ihr Unternehmen schließen und sind nicht in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, können sie bei der KNAPPSCHAFT einen Antrag auf Zahlungsaufschub bzw. Stundung der Beiträge stellen.

Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber alle zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Hilfen beantragt haben. Eine Stundung der Beiträge kann bis einschließlich dem Beitragsmonat Februar 2021 beantragt werden.

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Niederschrift gemeinsamer Beitragseinzug

Am 25. November 2020 haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in einer Videokonferenz über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs beraten. Auf der Tagesordnung standen die folgenden Punkte:

1. Versicherungsrechtliche Beurteilung von befristet für einen Einsatz im Ausland eingestellten Arbeitnehmern

2. Beitragsrechtliche Behandlung steuerfreier Zuschüsse und Sachbezüge

nach § 3 Nummer 11a EStG

Die vollständige Niederschrift der Besprechung finden Sie >> hier.

Hinweis zu TOP 2 der Niederschrift:

Der Zeitraum, in dem Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuerfreie Bonuszahlungen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.500 Euro gewähren können, wurde zwischenzeitlich bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Was ist, wenn der eigentliche Ausbildungsbetrieb die Ausbildung pandemiebedingt nicht im eigenen Betrieb beginnen oder weiterführen kann? In vielen Fällen ist dann die  Auftrags- und Verbundausbildung die Lösung. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Ausbildungsdienstleister springen ein und übernehmen zeitweise die Ausbildung der Azubis. Für jeden übernommenen Azubi gibt es eine Prämie von 4.000 Euro vom Bund.

Welche Ausbildungen darunter fallen und Antworten auf Ihre Fragen zu den Voraussetzungen der Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung finden Sie auf >> Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern".

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