Gesetzliche Krankenkassen fördern die Selbsthilfe in Baden-Württemberg mit mehr als 6,5 Millionen Euro

Im Jahr 2022 haben die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg insgesamt mehr als 6,5 Millionen Euro für die landesweite und regionale Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfepauschal zur Verfügung gestellt.

Mit ihrer finanziellen Unterstützung würdigen die Kassen der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg nicht nur die Selbsthilfearbeit an sich, sondern sie verleihen auch ihrer Anerkennung für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Selbsthilfe Ausdruck. So bewilligten die Vertreterinnen und Vertreter der AOK Baden-Württemberg, des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) – Landesvertretung Baden-Württemberg, des BKK Landesverbandes Süd, der IKK classic, der KNAPPSCHAFT und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für insgesamt über 61 Förderanträge von baden-württembergischen Selbsthilfeorganisationen die stolze Summe von mehr als 2,2 Millionen Euro an Pauschalfördermitteln für regelmäßige Aktivitäten.

Ebenso erhalten 24 antragstellende Selbsthilfekontaktstellen im Land eine Unterstützung. Die GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg bewilligt ihnen Pauschalfördermittel in Höhe von insgesamt mehr als 2,1 Millionen Euro.

Den regionalen Selbsthilfegruppen stehen in diesem Jahr knapp 2,5 Millionen Euro an Unterstützung für die Pauschalförderung zur Verfügung.

Seit April 2018 unterstützt die Landeskontaktstelle in der Selbsthilfe „SEKiS Baden-Württemberg“ landesweit alle Selbsthilfekontaktstellen. Die Stelle wurde mithilfe der Förderung der gesetzlichen Krankenkassen eingerichtet. Die SEKiS erhält aus der der GKV-Gemeinschaftsförderung insgesamt 135.000 Euro sowie seit letztem Jahr zusätzlich einen Zuschuss aus Landesmitteln des Sozialministeriums. Ziele der SEKiS sind in erster Linie die Weiterentwicklung von Selbsthilfeangeboten, weitergehende Kooperationen und Vernetzung.

Mehr Informationen über Förderungen und die Vergabemodalitäten gibt es im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de.

In der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg entscheiden alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich und gemeinsam über die Förderung landesweit tätiger gesundheitsbezogener Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen sowie regionaler Selbsthilfegruppen auf Grundlage des § 20h SGB V. Mitglieder der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg sind die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände im Land.

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