Krankentransport mit der KNAPPSCHAFT: Das sind Krankentransportleistungen
Krankentransportleistungen sind Fahrten, die ein Leistungserbringer mit Taxen oder Mietwagen sowie Krankentransportwagen oder Rettungsfahrzeugen im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung durchführt. Auch die Beförderung von Personen im Rollstuhl oder im Tragestuhl ohne medizinisch-fachliche Betreuung durch das Fahrzeugpersonal in entsprechend ausgerüsteten Mietwagen sind Krankentransportleistungen.
Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach § 60 SGB V sowie den Krankentransport-Richtlinien. Die Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Sie möchten selbst Krankentransporte anbieten?
Grundlage für die Ausführung und Abrechnung von Krankentransportleistungen ist der Abschluss eines Vertrages
(§ 133 Absätze 1 und 3 SGB V).
Nachfolgend können Sie lesen, welche Unterlagen und Nachweise Sie dazu benötigen.
Verträge für den Bereich NRW
Sitzend Krankenfahrten im Taxi und Mietwagen
Für die Durchführung und Abrechnung von Krankentransportleistungen mit Taxen und Mietwagen gibt es für Nordrhein und Westfalen-Lippe Rahmenverträge.
Sie sind Verbandsmitglied?
Wenden Sie sich bitte an Ihren Verband. Dieser regelt alles Weitere für Sie.
Sie gehören keinem Verband an?
Als Leistungserbringer aus NRW können Sie dem Rahmenvertrag der KNAPPSCHAFT beitreten.
Hier finden Sie den Vertrag, die Vergütungsvereinbarung und die Anerkenntniserklärung.
Die Anerkenntniserklärung senden Sie zusammen mit Ihrer Genehmigungsurkunde nach §§ 47/49 PBefG an fahrkosten@knappschaft.de. Haben Sie bereits einen Vertrag anerkannt und Sie treten dem Vertrag ab 1. Januar 2026 nicht bei, bleiben Ihre bisherigen Vergütungssätze bestehen.
Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung für Rollstuhltransporte
Für die Beförderung von Personen im Rollstuhl haben die Krankenkassen für Westfalen-Lippe (mit Ausnahme des vdek) und der Taxiverband Nordrhein-Westfalen e. V. einen gemeinsamen Rahmenvertrag geschlossen. Dieser Vertrag gilt ab dem 1. Juni 2023.
Sie sind Mitglied im Taxiverband NRW?
Wenden Sie sich bitte an Ihren Verband. Dieser regelt alles Weitere für Sie.
Sie gehören dem Taxiverband NRW nicht an und haben Interesse am Abschluss dieses Vertrages?
Wenn Sie ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug besitzen und Ihr Betriebssitz in Westfalen-Lippe ist, können Sie dem Vertrag durch Anerkenntniserklärung beitreten.
Ihre Anerkenntniserklärung (incl. der erforderlichen Nachweise, vgl. § 2 des Vertrages) ist an nur eine Krankenkasse zu richten. Die zuständige Krankenkasse informiert alle beteiligten Krankenkassen nach Prüfung Ihrer Beitrittserklärung.
Sind Sie bisher kein Vertragspartner der Krankenkassen in Westfalen-Lippe, ist die AOK NordWest (fahrkosten@nw.aok.de) für Sie der zuständige Ansprechpartner. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse, bei der zuerst ein neuer Vertrag zu schließen ist (also der Vertrag mit der kürzesten Laufzeit besteht.)
Hier finden Sie den Vertrag, Preisvereinbarung BTW ab 01. Januar 2026 und die Anerkenntniserklärung.
Die Vergütungen ab 1. Januar 2026 gelten automatisch für alle, die den Vertrag bereits anerkannt haben. Eine Kündigung oder erneute Übersendung der Anerkenntniserklärung ist in dem Fall nicht erforderlich.
Befindet sich Ihr Betriebssitz im Bereich Nordrhein, wenden Sie sich bitte an die AOK Rheinland/Hamburg.
Mietwagen mit Ausstattung für Tragestuhl- oder Liegendbeförderungen
Für die Beförderung von Personen im Tragestuhl oder Liegemietwagen haben die Krankenkassen für Westfalen-Lippe (mit Ausnahme der IKK und des vdek) und die Taxiverbände in Westfalen-Lippe gemeinsame Rahmenverträge geschlossen. Diese Verträge gelten ab dem 1. Januar 2026.
Sie sind Mitglied in einem Taxiverband in Westfalen-Lippe?
Wenden Sie sich bitte an Ihren Verband. Dieser regelt alles Weitere für Sie.
Sie gehören keinem Taxiverband an und möchten einen Vertrag für Beförderungen im Tragestuhl bzw. auf der Patientenliege abschließen?
Befindet sich Ihr Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige AOK. Sind Sie bereits Vertragspartner der Krankenkassen in Westfalen-Lippe, wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse, bei der zuerst ein neuer Vertrag zu schließen ist (also der Vertrag mit der kürzesten Laufzeit besteht).
Krankentransportwagen
Wenn Sie einen Vertrag zum Krankentransport mit medizinisch-fachlicher Betreuung mit der KNAPPSCHAFT schließen wollen, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen zuzusenden:
- Kopie der Genehmigungsurkunde nach RettG NRW
- Institutionskennzeichen.
Wir senden Ihnen dann umgehend ein Angebot zu.
Kontaktadressen
Eine Auflistung unserer Vertragsdienststellen finden Sie hier.
Abrechnungsstellen
Senden Sie Ihre Abrechnungsunterlagen direkt an die DAVASO GmbH:
Postanschrift bei Versand über die Deutsche Post
Knappschaft Bahn See
c/o DAVASO GmbH
04310 Leipzig
Postanschrift bei Paketpost und private Postdienstleister
Knappschaft Bahn See
c/o DAVASO GmbH
Gärtnerweg 12
04425 Taucha
Weitere Informationen zum elektronischen Datenaustauschverfahren sowie zum Umstieg der Abrechnung auf die DAVASO GmbH finden Sie hier.
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