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15.01.2026 – Umsetzung des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege

Zum 01. Juli 2023 ist das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege in Kraft getreten.  

Für Versicherte mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wird seitdem ein Beitragsabschlag zur Pflegeversicherung berücksichtigt. Für sie wird der Beitragssatz von derzeit 3,6 Prozent ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte vermindert. Um den Beitragsabschlag zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch. 

Die technische Umsetzung der Berücksichtigung des Abschlags ist inzwischen erfolgt. Die zu viel gezahlten Beiträge wurden - rückwirkend für die Zeit ab dem 1. Juli 2023 - zurückgezahlt. Sofern von der Leistung der Seemannskasse in der Vergangenheit zu hohe Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten wurden, haben Sie einen entsprechenden Korrekturbescheid von uns erhalten.

Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 Prozentpunkten, sodass der derzeitige Beitrag für sie 4,2 Prozent beträgt.