Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 1. Januar 2026

12. Dezember 2025

Zum 1. Januar 2026 steigt der in Deutschland gültige gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde.

Der Mindestlohn gilt nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, sondern auch im Minijob.

Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht, steigt demzufolge auch die Minijob-Grenze. Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde verschiebt sich die Verdienstgrenze von 556,00 Euro auf 603,00 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze liegt damit künftig bei 7.236,00 Euro.

Nächste Erhöhung des Mindestlohns bereits beschlossen

Die nächste Mindestlohn-Erhöhung ist bereits festgelegt. Zum 1. Januar 2027 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Die Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich dann auf monatlich 633,00 Euro.

Auswirkung auf Beschäftigungen im Übergangsbereich – sogenannte Midijobs

Mit Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich auch die untere Entgeltgrenze für Midijobber. Ab dem 1. Januar 2026 liegt ein Midijob vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die neue Verdienstgrenze für Minijobs von 603,00 Euro übersteigt und nicht mehr als 2.000,00 Euro beträgt (= 603,01 Euro bis 2.000,00 Euro).

Der von der KNAPPSCHAFT bereitgestellte „Midijob-Rechner“ hilft Arbeitgebern bei der Berechnung der Höhe der monatlichen Beiträge bei einem Midijob.

-> zum Midijob-Rechner

Handlungsbedarf für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten die Anpassungen des Mindestlohns und der Geringfügigkeitsgrenze in ihrer Lohnabrechnung berücksichtigen und sicherstellen, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben ab dem 1. Januar 2026 umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die korrekte Einstufung von Beschäftigungsverhältnissen als Minijob oder Midijob sowie die entsprechende Meldung an die Sozialversicherungsträger.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite "Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro" des BMAS. Auch auf den Webseiten der Mindestlohnkommission und beim Zoll gibt es viele hilfreiche Infos. Und natürlich unter minijob-zentrale.de.