Der Beitragsnachweis

Arbeitgeber melden einmal im Monat alle Abgaben als Gesamtbetrag an die KNAPPSCHAFT. Mit dem Beitragsnachweis informieren Sie uns vor dem Zahlungstermin über die Höhe der für jeden Kalendermonat zu leistenden Abgaben.

Wann Sie den Beitragsnachweis einreichen

Bitte übermitteln Sie den Beitragsnachweis rechtzeitig vor der Fälligkeit der Beiträge. Der späteste Termin hierfür kann auch auf einen Sonn- oder Feiertag fallen. Sie können den Beitragsnachweis jedoch auch früher - etwa an dem davor liegenden Werktag - übermitteln. Trifft der Beitragsnachweis verspätet ein, schätzt die KNAPPSCHAFT die voraussichtliche Höhe Ihrer Beitragsschuld.

Wie Sie den Beitragsnachweis übermitteln

Es gibt keine Alternative: Beitragsnachweise dürfen nur noch elektronisch durch Datenübermittlung mit Hilfe zugelassener, systemgeprüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen übermittelt werden. Die Übertragung der Daten in Papierform oder auf Datenträgern ist nicht mehr zulässig.