Ge­sund­heits­we­sen: Wei­te­re Re­for­men sind drin­gend not­wen­dig

Finanzlücken der Kranken- und Pflegeversicherung waren Thema der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Bochum, 15.03.2023

In ihrer Sitzung am 15. März 2023 in Bochum hat sich die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), also im Grunde das Parlament der KBS, mit der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung befasst.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wurde eine Finanzreform angemahnt. „Es muss dringend eine Reform geben, um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukunftsfest aufzustellen“, sagt Robert Prill, Vorsitzender der Vertreterversammlung und Versichertenvertreter. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz habe die Finanzierung der GKV nur für das Jahr 2023 geregelt. Eine umfassende Reform der Finanzierung der GKV sei unverzichtbar, so Prill.

Auch die Pflegeversicherung benötigt dringend eine solide Finanzierung. Der Finanzierungsbedarf der sozialen Pflegeversicherung steigt aufgrund der Mehrausgaben in der Pflege durch den demografischen Wandel und damit den Anstieg der Leistungsberechtigten sowie durch die Inflation. Im Jahr 2022 beträgt ihr Defizit 2,2 Milliarden Euro.

Mit dem am 23. Februar 2023 vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) hat der Gesetzgeber nunmehr Maßnahmen zur Stabilisierung der pflegerischen Versorgung aufgegriffen und sich zudem auch der Finanzierung der steigenden Ausgaben gewidmet.

„Die im Referentenentwurf vorgesehenen Instrumente zur Finanzierung der Mehrausgaben gehen allerdings einzig zu Lasten der Beitragszahlenden. Es ist vorgesehen, die Beitragssätze anzuheben. Dies kann aber nicht das einzige Instrument sein, um die Finanzlage der Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren. Auch der Bund muss nun Geld in die Hand nehmen. Wir sehen die Bundesregierung hier in der Pflicht“, sagte Frank Vanhofen, stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung und Arbeitgebervertreter.

Die Gesellschaft habe zudem den Menschen in den Pflegeberufen in der Pandemie viel Dankbarkeit entgegengebracht und es herrsche Einigkeit darüber, dass die Verdienste in diesem Bereich anzuheben sind. Dies müsse dann auch gesellschaftlich und nicht allein von den GKV-Beitragszahlenden finanziert werden, so Vanhofen.

Die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene, die Sozialverbände sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtpflege haben im Februar 2023 in einem Schreiben an den Bundeskanzler und den Bundesfinanzminister darauf hingewiesen, dass sie vom Bund kurzfristig Mittel für die Sicherung der kritischen Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung erwarten. Für die langfristige Absicherung der Finanzierung sei zum Beispiel die steuerliche Gegenfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge für die pflegenden Angehörigen eine Option.

Vanhofen: „Es ist ein Gebot der Solidarität, die notwendige Sicherung der Zahlungsfähigkeit nicht ausschließlich zu Lasten der Beitragszahlenden vorzunehmen.“

20 Jahre Minijob-Zentrale

Über die Minijob-Zentrale (MJZ), die im April 2023 ihr 20-jähriges Bestehen feiert, berichtete Dr. Rainer Wilhelm, Mitglied der KBS-Geschäftsführung und für die MJZ zuständig, der Vertreterversammlung. „Die Minijob-Zentrale ist eine verlässliche und angesehene Institution und kann heute, 20 Jahre nach ihrer Gründung, eine positive Bilanz ziehen“, so Wilhelm.

Auch KBS hat Grundrentenzuschlag erfolgreich eingeführt

Seit 1. Januar 2021 ist in Deutschland das Gesetz zur Einführung der Grundrente in Kraft. Bei allen Neurenten sowie bei den rund 26 Millionen Bestandsrenten wurde durch die Rentenversicherungsträger geprüft, ob ein Grundrentenzuschlag zu zahlen ist.

„Auch die KBS hat den Grundrentenzuschlag erfolgreich eingeführt“, erklärte Robert Prill und fügte hinzu: „Für alle Neurentnerinnen und Neurentner wird der Zuschlag im Rahmen der Rentenfeststellung ermittelt, sofern ein Anspruch besteht. Die Überprüfung aller 1,65 Millionen Bestandsrenten der KBS ist ebenso abgeschlossen. Wer Anspruch auf Zahlung eines Grundrentenzuschlags hat, wurde beziehungsweise wird entsprechend informiert.“

Den Grundrentenzuschlag kann nur erhalten, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat. Das eigene Einkommen sowie das des Ehegatten darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen.

Über die „Notwendigkeit einer Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung“ informiert ein Artikel im Sozialreport Nr. 17/2023:
https://www.kbs.de/SharedDocs/Presse/Download/Sozialreport/2023_17.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Fotomaterial zu dieser Pressemitteilung erhalten Sie unter www.kbs.de/pressedownload.

Kontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
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