Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe: KNAPP­SCHAFT und Mi­ni­job-​Zen­tra­le un­ter­stüt­zen Be­trof­fe­ne durch Bei­trags­stun­dun­gen

Durch die verheerenden Hochwasserschäden in verschieden Gebieten Deutschlands sind viele Sachschäden entstanden. Existenzen sind dadurch bedroht - oder schlimmer – vernichtet worden und der Verlust von Menschenleben ist zu beklagen.

Die KNAPPSCHAFT und die Minijob-Zentrale lassen die Betroffenen in dieser schlimmen Zeit nicht alleine. Daher wird allen Beitragszahlern, die durch diese Katastrophe ihre Beiträge an die KNAPPSCHAFT und die Minijob-Zentrale aktuell nicht entrichten können, im Rahmen von Beitragsstundungen unbürokratisch und schnell Hilfe angeboten. Das bedeutet, dass Betroffene ihre Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt entrichten können. Wer diese Hilfe in Anspruch nehmen möchte, kann sich an folgende Kontakte wenden:

Arbeitgeber:
Tel.: 0355 2902 70799
kbs.de/firmenkontakt
minijob-zentrale.de/kontakt

Versicherte:
Tel.: 0234 304 19480
knappschaft.de

Zudem geht die KNAPPSCHAFT davon aus, dass Kunden im Krankengeldbezug aufgrund des Hochwassers ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht rechtzeitig bei der KNAPPSCHAFT einreichen oder ärztlich feststellen lassen können. Bei Opfern der Flutkatastrophe wird auch hier individuell auf die Notsituation eingegangen.