Um­la­ge­sät­ze ab 1. Ja­nu­ar 2022

Eine Frau an einem Laptop am Schreibtisch

Unsere neuen Umlagesätze ab 1. Januar 2022: U1 = 0,90 Prozent, U2 = 0,29 Prozent

Durch die Umlage U1 und Umlage U2 finanzieren Sie die Erstattung Ihrer Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft.