Neue Um­la­ge­sät­ze U1/U2 ab dem 01.10.2020 -​ Fi­nan­zi­el­le Si­cher­heit auch in der Zu­kunft

Ein Laptop und der Ausdruck einer Auswertung auf einem Schreibtisch.

Gemeinsam nehmen wir die aktuellen Herausforderungen an und richten unsere Umlagesätze U1 und U2 ab dem 1. Oktober 2020 neu aus:

  • U1 = 1,00 Prozent
  • U2 = 0,39 Prozent.

Die Erstattungssätze, 80 Prozent im U1-Verfahren und 100 Prozent im U2-Verfahren, bleiben unverändert. Gerade in diesen turbulenten Zeiten können Sie sich auf uns verlassen. Wir erstatten schnell und effizient.

Insbesondere durch die Corona-Pandemie sind unsere Ausgaben für die Erstattungen im Krankheitsfall und für Beschäftigungsverbote deutlich gestiegen, jedoch sind die Umlageeinnahmen seit dem Shutdown eingebrochen.

Unsere Umlagesätze sind von den Einnahmen und Ausgaben abhängig. Die Erstattung Ihrer Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft finanziert sich durch die Umlage U1 und Umlage U2 aller beteiligten Arbeitgeber. Wir verwalten diese Beiträge als Sondervermögen. Natürlich nutzen wir die Beiträge ausschließlich für die zugelassenen oder vorgeschriebenen Zwecke. Dabei legen wir die Höhe der Umlage U1 und U2 so fest, dass die Beiträge - zusammen mit unseren übrigen Einnahmen - die Kosten für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen und der sonstigen zulässigen Ausgaben abdecken.

Die Arbeitgeberversicherung ist gesetzlich verpflichtet, diese Grundlagen zu prüfen - und die Umlagesätze anzupassen.

Günstige Umlagesätze und hohe Erstattung Ihrer Kosten für Lohnfortzahlung und Mutterschaft zeichnen uns auch weiter aus. Gut aufgestellt sichern wir Ihnen auch in Zukunft die Erstattungen Ihrer Kosten für Krankheit und Mutterschaft für Ihre Belegschaft - schnell und zuverlässig.