Co­ro­na­vi­rus und Mut­ter­schutz -​ Was Ar­beit­ge­ber, Schwan­ge­re und Stil­len­de jetzt wis­sen müs­sen

Medizinische Maske mit der Aufschrift Coronavirus auf dem Bauch einer Schwangeren

Habe ich wegen der Corona-Pandemie besondere Pflichten gegenüber meiner schwangeren Mitarbeiterin? Die Arbeitgeberversicherung erreichen täglich viele Fragen, ob und welche Schutzmaßnahmen vor einer Infektion mit Corona im Arbeitsalltag zu treffen sind. Darf ich die schwangere Mitarbeiterin einfach weiter beschäftigen? Wer erstattet die Kosten, wenn die schwangere Mitarbeiterin nicht mehr arbeiten darf? Wir können dabei ausschließlich alle Fragen zur U2-Erstattung direkt beantworten. Bei allen anderen Fragen zu Mutterschutz, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz schauen Sie bitte in die FAQs des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Das BAFzA informiert ausführlich zu mutterschutzrechtlichen Bewertungen von Gefährdungen durch SARS-CoV-2. Die Beratungsangebote richten sich an Arbeitgeber, Schwangere und Stillende. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand.